Die Offene Ganztagsschule ist ein qualifiziertes Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot. Unterricht, Förderangebote und Freizeitangebote ergänzen einander. Alles findet an einem Ort statt.
Die Offene Ganztagsschule ermöglicht mehr Zeit für Bildung und Erziehung. Lehrer und sozialpädagogische Kräfte arbeiten eng zusammen. Stärken und Schwächen der Schüler werden gemeinsam besprochen und individuelle Förderkonzepte entworfen, die dann sowohl in die Unterrichtsgestaltung als auch in die Förder- und Freizeitangebote einfließen.
Die Offene Ganztagsschule ist ein zusätzliches freiwilliges Nachmittagsprogramm, welches nach dem Unterricht stattfindet. Jeweils zu Beginn des Schuljahres entscheiden die Eltern, ob ihre Kinder das Ganztagsangebot wahrnehmen. Die Betreuung wird durch freie Träger übernommen. Für die Betreuung ist ein Elternbeitrag an das Jugendamt zu zahlen.
Neben den Trägern der offenen Ganztagsschule werden im Sinne der Öffnung von Schule für die Durchführung der außerunterrichtlichen Angebote und Projekte weitere Kooperationspartner wie Stadtbücherei, Kirchen im Schulbezirk, Senioren, Künstler, Jugendzentrum, Musikschule und Sportvereine eingebunden.
An allen 4 Grundschulen im Stadtgebiet gibt es ein Angebot der Ganztagsbetreuung der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Träger oder sie Schule.
Diese Aufnahmekriterien wurden gemeinsam mit allen Leitungen (Schule und Ganztag) und allen Ganztagsträgern unter Beteiligung der Stadt Rösrath erarbeitet.
Folgende Kriterien liegen der Platzvergabe zugrunde:
• Wohnsitz des Kindes liegt in der Stadt Rösrath
• Besuch der jeweiligen Grundschule
• alleinerziehend
• Berufstätigkeit (auch Ausbildung) der Erziehungsberechtigten
• tägliche Arbeitszeiten - inkl. Besonderheiten (z.B. Fahrzeit / Schichtdienst / Dienstreisen)
• pädagogische Gründe
• besondere häusliche Situation
• Geschwisterkind im Ganztag
• ggf. bestehende Vorstandsarbeit beim Träger (Elterninitiativen)
Die Auflistung der Kriterien stellt keine Rangfolge dar. Die Bepunktung erfolgt durch die Schul- und OGS-Leitung in den einzelnen Grundschulen.
Aufnahmeverfahren:
- Nur fristgerecht eingereichte und vollständige Unterlagen werden berücksichtigt.
(Ausschlusstermin 15.12.)
- Änderungen der häuslichen sowie beruflichen Situation müssen der Schule umgehend mitgeteilt werden.
- Die Entscheidung über die Aufnahme in den Ganztag erfolgt Anfang März.