Tageseinrichtungen haben ihre gesetzliche Grundlage in
§ 22 des Kinder und Jugendhilfegesetzes (KJHG). In den Tageseinrichtungen soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert werden. Betreuung, Bildung und Erziehung des Kindes sind die Aufgaben.
Das Leistungsangebot soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren. Ebenso ist im KJHG eine gute Zusammenarbeit der Fachkräfte und Eltern gefordert.
Tageseinrichtungen für Kinder sind somit die ersten Bildungseinrichtungen für unsere Kleinen. Sie übernehmen eine große Verantwortung im Rahmen der Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder. Die Kindertageseinrichtung hat für die Einlösung des Rechts auf Bildung eine zentrale Bedeutung.
Um Familien durch ausreichende und bedarfsgerechte Angebote zu unterstützen, hat die Stadt Rösrath gemeinsam mit den kirchlichen, den freien Trägern und den Elterninitiativen in den letzten Jahren viele entscheidende Schritte unternommen. Die Arbeit in den Tageseinrichtungen wurde konzeptionell weiterentwickelt, das Platzangebot wurde ausgeweitet und die Angebotsformen sind vielfältiger und flexibler geworden.
Immer mehr Eltern profitieren von den Familienzentren, weil sie Kindern und Eltern beides bieten: erstklassige Betreuung und Bildung sowie Beratung und Unterstützung.
Familienzentren sollen die Erziehungskompetenz der Eltern stärken sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. Als Zentrum eines Netzwerks verschiedener familien- und kinderunterstützender Angebote bieten Familienzentren den Eltern und ihren Kindern frühe Beratung, Information und Hilfe in allen Lebensphasen.
In der Stadt Rösrath gibt es derzeit fünf Kindertageseinrichtungen, die das Gütesiegel Familienzentrum erhalten haben. Sie sind Anlaufstellen für Familien des jeweiligen Stadtteils bei Fragen aller Art - auch dann, wenn die Kinder (noch) nicht in den Tageseinrichtungen sind. Um Eltern ausreichend informieren zu können, kooperieren die Zentren mit anderen Beratungsstellen und Bildungsstätten. Eine Kindertagesstätte, die zum Familienzentrum wird, erhält vom Land zusätzlich 13.000 Euro im Jahr.