Die Straßenverkehrsordnung bestimmt, wo Halten und Parken mit Fahrzeugen im Straßenverkehr zulässig ist.
Die Außendienstmitarbeiter der Dienststelle Sicherheit und Ordnung stellen Verkehrsordnungswidrigkeiten im Rahmen des Außendienstes fest.
Der Innendienst erstellt und verschickt die schriftlichen Verwarnungen an die Halterin/an den Halter des Fahrzeuges. Auf der Rückseite der Verwarnung mit Verwarnungsgeld kann sich die/der Betroffene innerhalb einer Woche nach Zugang der Verwarnung zum Vorfall äußern.
Die Höhe des Verwarnungs- und Bußgeldes richtet sich nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog.
Mehr zu Parken in Rösrath