In der Stadt Rösrath gibt es ein vielfältiges Angebot an Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Dabei werden Plätze von den unterschiedlichsten Trägern für alle Altersgruppen von Kindern in den verschiedensten Betreuungsformen angeboten.
Seit dem 01. August 2013 haben Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum dritten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.
Diese Neuerungen wurden durch das Kinderförderungsgesetz (KiföG) eingeführt. Dessen Ziel ist es, den Ausbau von Betreuungsangeboten voran zu treiben. Wörtlich heißt es im Gesetz § 24 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII: "Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege."
Dieser Rechtsanspruch gilt nicht für Plätze in offenen Ganztagsschulen. Die Stadt Rösrath ist dennoch bemüht auch hier ein umfassendes Angebot bereitzustellen.
Alle Fragen und Anregungen rund um die Betreuung Ihres Kindes können Sie unter Kinderbetreuung@Roesrath.de an die Mitarbeiter*innen des Fachbereichs Jugend,- Bildung und Sport stellen.
Aktuelles (Stand: 16.01.2023)
Einzug von Elternbeiträge für Januar 2023
Aufgrund einer Umstellung des Buchungssystems werden die Elternbeiträge für Januar 2023, für die ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, voraussichtlich erst Ende Januar eingezogen!
Bitte beachten Sie, dass die Elternbeiträge für Februar 2023 kurz darauf ebenfalls eingezogen werden und sorgen Sie für eine ausreichende Kontodeckung.
Verzug bei der Bearbeitung von Elternbeiträgen
Aktuell kommt es zu einem personell bedingten Verzug bei der Bearbeitung der Elternbeiträge. Die Stadt Rösrath bittet daher um Ihr Verständnis und entsprechende Geduld.
Informationen zum Elternbeitrag
Sobald Ihr Kind in eine Kindertagestätte, Kindertagespflege oder Offene Ganztagsschule aufgenommen wird, ist für die Betreuung ein Elternbeitrag an das Jugendamt zu zahlen.
Dies ist in der Satzung der Stadt Rösrath über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder oder einer Kindertagespflegestelle und der Teilnahme an Angeboten der Ganztagsbetreuung der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich geregelt.