Die Briefwahl ermöglicht es Wählerinnen und Wählern, ihre Stimme bequem von Zuhause abzugeben. Durch den vorgezogenen Wahltermin am 23. Februar 2025 fällt der Zeitraum für die Briefwahl im Vergleich zu einer regulären Bundestagswahl geringer aus als gewohnt. Grund hierfür ist, dass erst Ende Januar über die einzelnen Landeslisten final entschieden ist und erst dann die Stimmzettel gedruckt werden können.
Für Bürgerinnen und Bürger, die ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, ist der Versand der Briefwahlunterlagen also frühestens ab dem 07. Februar 2025 möglich, da voraussichtlich erst ab diesem Zeitpunkt die Stimmzettel vorliegen.
Die Briefwahlunterlagen können bereits jetzt beantragt werden. Hierzu haben Sie folgende Möglichkeiten:
1. Briefwahl von zu Hause aus:
a) schriftlich durch Rücksendung der unterschriebenen Wahlbenachrichtigung
b) online über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung
c) online über nachfolgenden Link: Briefwahl beantragen
d) per Mail an wahlen@roesrath.de unter Angabe des Namen, der Adresse und des Geburtstages
Das Wahlbüro der Stadt Rösrath sichert zu, alle eingehenden Anträge auf Briefwahlunterlagen schnellstmöglich zu bearbeiten. Aus den vorgenannten Gründen ist eine Zusendung allerdings frühestens ab dem 07. Februar möglich. Wichtig ist außerdem, die Briefwahlunterlagen nach Erhalt sorgfältig auszufüllen und rechtzeitig zurückzusenden. Damit die Stimme gültig ist, müssen die Unterlagen spätestens bis zum Wahltag, 18:00 Uhr, bei der zuständigen Stelle eingegangen sein.
2. Briefwahl vor Ort.
Es besteht zudem die Möglichkeit ab dem 10.02.2025 die Briefwahl direkt vor Ort im Wahlbüro auszuführen. Das Wahlbüro befindet sich in der Bahnhofstraße 6 (Eingang E, neben dem Durchgang von der Bahnhofstraße zum Rathausplatz). Die Öffnungszeiten sind
Mo, Di, Mi von 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Do von 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Fr von 8.00 – 12.00 Uhr