Beim Datenschutz geht es um die informelle Selbstbestimmung aller Menschen. Jeder Mensch soll selbst bestimmen, welche seiner Daten in welcher Form verarbeitet werden.
Seit 2018 gibt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) europaweit einheitliche Regeln vor.
In der Stadtverwaltung werden auf vielfältige Weise zu unterschiedlichen Aufgaben personenbezogene Daten verarbeitet. Der städtische Datenschutzbeauftragte achtet darauf, dass die datenschutzrechtlichen Regelungen eingehalten werden. Er ist Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger bei Fragen zum Datenschutz im Zusammenhang mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten bei der Stadtverwaltung.
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) gewährt den Bürgerinnen und Bürgern in Nordrhein-Westfalen einen grundsätzlich freien Zugang zu allen bei öffentlichen Stellen des Landes vorhandenen Informationen. Der städtische Datenschutzbeauftragte ist zuständig für die Bearbeitung von Anträgen an die Stadt Rösrath.