Hochwasser sind natürliche Ereignisse. Sie treten regelmäßig auf und sind charakteristisch für das Abflussverhalten von Flüssen. Mit der Gestaltung unserer Umwelt beeinflussen wir allerdings die Entstehung, Verlauf und die Auswirkungen von Hochwasserereignissen maßgeblich. Trifft ein Hochwasser auf flussnahe Siedlungen, so kann es sehr hohe Schäden verursachen (Umwelt Bundesamt). Die Stadt Rösrath hat schon viele Hochwasser miterleben müssen. Präsent ist vor allem das Jahr 2021 wo viele Bereiche der Stadt überflutet waren und sehr großer Schaden angerichtet wurde. Durch den Klimawandel verändert sich in Deutschland in Zukunft die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten von Hochwasser (Umwelt Bundesamt). Darauf müssen wir uns in Rösrath einstellen.
Erste Informationen über Hochwassergefahren, speziell über die Stadt Rösrath können Sie im folgenden Faltblatt entnehmen:
Für den Fall eines Hochwassers, hat die Stadt Rösrath einen Hochwasserplan aufgestellt, der ab einer Pegelhöhe von 2,80 m einen Krisenstab einberuft. Die gefährdeten Objekte werden nach einem festgelegten Plan kontrolliert und überwacht.
Um festzustellen wie gut Rösrath auf die Naturgefahr Hochwasser vorbereitet ist, fand am 16. und 17. Januar 2023 ein spezielles Überprüfungsverfahren statt. Das sogenannte Audit „Hochwasser – wie gut sind wir vorbereitet“, ist ein Angebot der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) an, unter anderem, Kommunen. Dieses dient dazu über den Status der Hochwasservorsorge in der Stadt zu informieren und Defizite aufzuzeigen.
Das angefügte Ergebnisprotokoll ist gegliedert nach den Handlungsbereichen „Flächenvorsorge“, „natürlicher Wasserrückhalt“, „Bauvorsorge“, „Informationsvorsorge“, „Verhaltensvorsorge“, „lokale Gefahrenabwehr“ und „Risikovorsorge“. Diese beziehen sich jeweils auf die Thematiken Flusshochwasser und Starkregen.
Ergebnisprotokoll Hochwasseraudit PDF 0,7 MB
Hochwassergefahrenkarten geben Information über die mögliche Ausdehnung und Tiefe der Überflutung. Hochwasserrisikokarten zeigen die Information der bedrohten Nutzung (Umweltministerium NRW). Über den untenstehenden Link können Sie die für Rösrath relevanten Karten aufrufen und prüfen, ob sich Ihr Grundstück in einem Bereich befindet, der potentiell von Hochwassergefahren bedroht ist.
Die Karten zeigen jeweils drei verschiedene Szenarien:
- HQ häufig = Hohe Wahrscheinlichkeit, statistisch alle 10 Jahre
- HQ 100 = Mittlere Wahrscheinlichkeit, statistisch alle 100 Jahre
- HQ extrem = geringe Wahrscheinlichkeit, Extremereignis, statistisch ca. alle 250 Jahre
Ein effektives Hochwasserrisikomanagement ist aber auch von der Unterstützung der betroffenen Bürger:innen abhängig. Es bleibt jeder Einzelne verantwortlich für seinen Schutz und den Schutz seines Eigentums. Deshalb ist es sinnvoll, neben einer kontinuierlichen Verbesserung der Risikokommunikation zukünftig auch ökonomische Instrumente stärker anzuwenden, wie z. B. eine Pflichtversicherung für Elementarschäden einzuführen (Bundes Umweltamt).
Über diesen Link gelangt man auf die Internetseite des Aggerverbands. Dort erhalten Sie Zugriff auf die Darstellung des aktuellen Wasserstands der Sülz in Hoffnungsthal. Zur Referenz gibt die Seite Informationen über die Pegelstände für spezielle Hochwasserwahrscheinlichkeiten an.
Bund, Länder und Gemeinden sowie die in Nordrhein-Westfalen tätigen Wasserverbände unternehmen große Anstrengungen um Hochwassergefahren vorzubeugen.
Im Hochwasserfall haften aber weder der Bund, die Länder oder Gemeinden noch die Wasserverbände für Schäden an privaten Gebäuden und Grundstücken, die durch Hochwasser hervorgerufen werden.
Die potenziell Betroffenen müssen selbst – soweit möglich – Eigenvorsorge treffen und sich vor den Auswirkungen eines Hochwassers schützen.
Informationen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. PDF 688 KB
Hochwasserschutzfibel des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit PDF 5,1 MB
Durch Beantwortung des auf dieser Internetseite hinterlegten Fragebogens können Sie sich ein Bild von Ihrer persönlichen Gefährdungssituation machen und nach Beratung durch einen Sachverständigen einen Hochwasserpass erhalten. Dieser erleichtert ggf. den Abschluss einer Elementarschadenversicherung.
Hochwasser-Pass Fragebogen
Die Bezirksregierung Köln hat die Überschwemmungsgebiete der Sülz und der Lindlarer Sülz im Jahre 2013 neu festgelegt. Die ausgewiesenen Gebiete dienen dem Erhalt natürlicher Rückhalte- und Überflutungsflächen und werden bei einem 100-jährigen Hochwasser zur Entlastung beansprucht und überschwemmt.
Im Gegensatz zu den Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten – die in erster Linie der Information dienen – haben die gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiete eine unmittelbare Rechtswirkung.
In diesen Gebieten bestehen Restriktionen, die sich unter anderem auf die bauliche Nutzung, aber auch auf Bepflanzungen der Grundstücke und die Lagerung von Gegenständen beziehen.
Einzelheiten regeln der § 78 Abs.1 des Wasserhaushaltgesetzes (WHG) und der § 113 Landeswassergesetz (LWG).
Über die folgenden Links können Sie die Karten der in Rösrath festgesetzten Überschwemmungsgebiete aufrufen und prüfen, ob sich Ihr Grundstück in einem gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet befindet.
Festgesetzte Überschwemmungsgebiete im Bereich "Kirschheiderbroich"PDF 0,7 MB
Festgesetzte Überschwemmungsgebiete im Bereich "Scharrenbroich"PDF 0,9 MB
Festgesetzte Überschwemmungsgebiete im Bereich "Venauen" PDF 0,9 MB
Festgesetzte Überschwemmungsgebiete im Bereich "Hoffnungsthal"PDF 0,7 MB
Festgesetzte Überschwemmungsgebiete im Bereich "Lehmbach"PDF 0,8 MB
Weiterführende Informationen zu Bauvorhaben in Überschwemmungsgebieten finden Sie auf der Internetseite des Rheinisch-Bergischen Kreises.
Von Starkregen spricht man bei großen Niederschlagsmengen in kurzer Zeit. In Deutschland tritt Starkregen vermehrt in den Sommermonaten von Mai bis September auf. Starkregen kann überall auftreten. Die sehr großen Niederschlagsmengen können Wasserstände in kleinen Flüssen und Bächen schnell ansteigen lassen und so zu Überschwemmungen führen. Sturzfluten, eine spezielle Art von Starkregen entstehen auch ohne Gewässer aufgrund der enormen Regenmenge. Die oberflächig abfließenden Regenmassen sammeln sich in topographischen Tieflagen und können Überschwemmungen und Schäden verursachen. Starkregen und daraus resultierende Überschwemmungen werden durch wassergesättigte Böden, fehlende Retentionsflächen, Versiegelung und Rückstau in der Kanalisation verstärkt. Durch einen hohen Bebauungs- und Versieglungsgrad ist das Schadenspotential von Sturzfluten insbesondere in urbanen Gebieten hoch (DKKV 2022)
Der DWD warnt deswegen vor Starkregen in 3 Stufen:
Tabelle: Unwetterwarnungen nach dem Deutschen Wetterdienst (DWD)
|
Regenmenge |
|
In 1 Stunde |
In 6 Stunden |
Markante Wetterwarnung |
> 15 bis 25 l/m² |
> 20 bis 35 l/m² |
Unwetterwarnung |
> 25 bis 40 l/m² |
> 35 bis 60 l/m² |
Warnung vor extremen Unwetter |
> 40 l/m² |
> 60 l/m² |
Vorsorgemaßnahmen, Handlungsempfehlungen und Informationen zum Verhalten bei Starkregenereignissen stellt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zusammen: BBK-Rategeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituation
Zur Veranschaulichung eines extremen Ereignisses von 55 mm Niederschlag innerhalb von einer Stunde stellt der Rheinisch Bergische Kreis eine Starkregensimulation zur Verfügung. Diese bildet die Fließwege, Fließgeschwindigkeiten und Wassertiefen für alle Orte innerhalb des Kreisgebietes animiert ab.
Weitere hilfreiche Informationen finden Sie unter den folgenden Links:
- Infofilm der Wuppertaler Stadtwerke zum Thema Rückstausicherung und Überflutungsschutz
- Seite der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Starkregen
Das Land NRW stellt geschädigten Privathaushalten und Unternehmen Aufbauhilfen zur Verfügung. Anträge von Privathaushalten und Unternehmen der Wohnungswirtschaft können ab dem 17. September 2021 und bis zum 30. Juni 2026 über ein Online-Förderportal gestellt werden.
Ein Servicetelefon steht Montag bis Freitag 09:00 – 17:30h zur Verfügung:
0211 / 4684 – 4994
Unter diesem Link finden Sie rechtliche Grundlagen und Hinweise zum Wiederaufbau.