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Umwelt

Kernthemen des Bereichs Umwelt sind unter anderem die Gewässerunterhaltung, Hochwasser- und Starkregenvorsorge, der Arten- und Naturschutz, die Lärmaktionsplanung, sowie die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen bei Eingriffen in den Naturhaushalt.


Die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes sind unsere Grundlage, dass die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft auch in Zukunft gesichert bleiben.

Gewässerunterhaltung und Gewässerschutz

Durch Rösrath fließt die Sülz, welche an verschiedenen Stellen des Stadtbereichs von kleineren Bächen gespeist wird. Das verschönert unter anderem das Stadtbild und trägt erheblich zur Lebensqualität in Rösrath bei. Die Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Sülz steht an oberster Priorität. Dennoch gehen von Gewässern immer Gefahren aus. Wie ganz besonders in den letzten Jahren wieder festgestellt werden musste und seinen Höhepunkt in Rösrath in der Flutkatastrophe im Jahr 2021 fand.


In dem Bereich Gewässerunterhaltung arbeitet die Stadt Rösrath eng mit dem Aggerverband und der Unteren Wasserbehörde zusammen. Das oberste Ziel dieser Zusammenarbeit ist die Gewässerunterhaltung. Der Wasserabfluss wird geregelt, die Ufer erhalten und gewässerbezogene Nutzung ermöglicht. Besonderes Augenmerk wird darauf gelegt Maßnahmen zur Gewässerentwicklungen zu realisieren, die einen wesentlichen Beitrag für den Hochwasserschutz leisten.


Hochwasser

Hochwasser sind natürliche Ereignisse. Sie treten regelmäßig auf und sind charakteristisch für das Abflussverhalten von Flüssen. Mit der Gestaltung unserer Umwelt beeinflussen wir allerdings die Entstehung, Verlauf und die Auswirkungen von Hochwasserereignissen maßgeblich. Trifft ein Hochwasser auf flussnahe Siedlungen, so kann es sehr hohe Schäden verursachen (Umwelt Bundesamt). Die Stadt Rösrath hat schon viele Hochwasser miterleben müssen. Präsent ist vor allem das Jahr 2021 wo viele Bereiche der Stadt überflutet waren und sehr großer Schaden angerichtet wurde. Durch den Klimawandel verändert sich in Deutschland in Zukunft die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten von Hochwasser (Umwelt Bundesamt). Darauf müssen wir uns in Rösrath einstellen.


Erste Informationen über Hochwassergefahren, speziell über die Stadt Rösrath können Sie im folgenden Faltblatt entnehmen:


Für den Fall eines Hochwassers, hat die Stadt Rösrath einen Hochwasserplan aufgestellt, der ab einer Pegelhöhe von 2,80 m einen Krisenstab einberuft. Die gefährdeten Objekte werden nach einem festgelegten Plan kontrolliert und überwacht.


Um festzustellen wie gut Rösrath auf die Naturgefahr Hochwasser vorbereitet ist, fand am 16. und 17. Januar 2023 ein spezielles Überprüfungsverfahren statt. Das sogenannte Audit „Hochwasser – wie gut sind wir vorbereitet“, ist ein Angebot der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) an, unter anderem, Kommunen. Dieses dient dazu über den Status der Hochwasservorsorge in der Stadt zu informieren und Defizite aufzuzeigen.


Das angefügte Ergebnisprotokoll ist gegliedert nach den Handlungsbereichen „Flächenvorsorge“, „natürlicher Wasserrückhalt“, „Bauvorsorge“, „Informationsvorsorge“, „Verhaltensvorsorge“, „lokale Gefahrenabwehr“ und „Risikovorsorge“. Diese beziehen sich jeweils auf die Thematiken Flusshochwasser und Starkregen.

Ergebnisprotokoll Hochwasseraudit PDF 0,7 MB

Hochwassergefahrenkarten geben Information über die mögliche Ausdehnung und Tiefe der Überflutung. Hochwasserrisikokarten zeigen die Information der bedrohten Nutzung (Umweltministerium NRW). Über den untenstehenden Link können Sie die für Rösrath relevanten Karten aufrufen und prüfen, ob sich Ihr Grundstück in einem Bereich befindet, der potentiell von Hochwassergefahren bedroht ist.


Die Karten zeigen jeweils drei verschiedene Szenarien:


- HQ häufig = Hohe Wahrscheinlichkeit, statistisch alle 10 Jahre
- HQ 100 = Mittlere Wahrscheinlichkeit, statistisch alle 100 Jahre
- HQ extrem = geringe Wahrscheinlichkeit, Extremereignis, statistisch ca. alle 250 Jahre


Ein effektives Hochwasserrisikomanagement ist aber auch von der Unterstützung der betroffenen Bürger:innen abhängig. Es bleibt jeder Einzelne verantwortlich für seinen Schutz und den Schutz seines Eigentums. Deshalb ist es sinnvoll, neben einer kontinuierlichen Verbesserung der Risikokommunikation zukünftig auch ökonomische Instrumente stärker anzuwenden, wie z. B. eine Pflichtversicherung für Elementarschäden einzuführen (Bundes Umweltamt).


Aktuelle Wasserstände am Pegel in Rösrath-Hoffnungsthal

Über diesen Link gelangt man auf die Internetseite des Aggerverbands. Dort erhalten Sie Zugriff auf die Darstellung des aktuellen Wasserstands der Sülz in Hoffnungsthal. Zur Referenz gibt die Seite Informationen über die Pegelstände für spezielle Hochwasserwahrscheinlichkeiten an.

Objektschutz und bauliche Vorsorge

Bund, Länder und Gemeinden sowie die in Nordrhein-Westfalen tätigen Wasserverbände unternehmen große Anstrengungen um Hochwassergefahren vorzubeugen.

Im Hochwasserfall haften aber weder der Bund, die Länder oder Gemeinden noch die Wasserverbände für Schäden an privaten Gebäuden und Grundstücken, die durch Hochwasser hervorgerufen werden.

Die potenziell Betroffenen müssen selbst – soweit möglich – Eigenvorsorge treffen und sich vor den Auswirkungen eines Hochwassers schützen.

Informationen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. PDF 688 KB

Hochwasserschutzfibel des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit            PDF 5,1 MB

Hochwasserpass

Durch Beantwortung des auf dieser Internetseite hinterlegten Fragebogens können Sie sich ein Bild von Ihrer persönlichen Gefährdungssituation machen und nach Beratung durch einen Sachverständigen einen Hochwasserpass erhalten. Dieser erleichtert ggf. den Abschluss einer Elementarschadenversicherung.

Hochwasser-Pass Fragebogen

Gesetzlich festgesetzte Überschwemmungsgebiete

Die Bezirksregierung Köln hat die Überschwemmungsgebiete der Sülz und der Lindlarer Sülz im Jahre 2013 neu festgelegt. Die ausgewiesenen Gebiete dienen dem Erhalt natürlicher Rückhalte- und Überflutungsflächen und werden bei einem 100-jährigen Hochwasser zur Entlastung beansprucht und überschwemmt.

Im Gegensatz zu den Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten – die in erster Linie der Information dienen – haben die gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiete eine unmittelbare Rechtswirkung.
In diesen Gebieten bestehen Restriktionen, die sich unter anderem auf die bauliche Nutzung, aber auch auf Bepflanzungen der Grundstücke und die Lagerung von Gegenständen beziehen.

Einzelheiten regeln der § 78 Abs.1 des Wasserhaushaltgesetzes (WHG) und der § 113 Landeswassergesetz (LWG).

Über die folgenden Links können Sie die Karten der in Rösrath festgesetzten Überschwemmungsgebiete aufrufen und prüfen, ob sich Ihr Grundstück in einem gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet befindet.

Festgesetzte Überschwemmungsgebiete im Bereich "Kirschheiderbroich"PDF 0,7 MB

Festgesetzte Überschwemmungsgebiete im Bereich "Scharrenbroich"PDF 0,9 MB

Festgesetzte Überschwemmungsgebiete im Bereich "Venauen" PDF 0,9 MB

Festgesetzte Überschwemmungsgebiete im Bereich "Hoffnungsthal"PDF 0,7 MB

Festgesetzte Überschwemmungsgebiete im Bereich "Lehmbach"PDF 0,8 MB

Weiterführende Informationen zu Bauvorhaben in Überschwemmungsgebieten finden Sie auf der Internetseite des Rheinisch-Bergischen Kreises.

Starkregen

Von Starkregen spricht man bei großen Niederschlagsmengen in kurzer Zeit. In Deutschland tritt Starkregen vermehrt in den Sommermonaten von Mai bis September auf. Starkregen kann überall auftreten. Die sehr großen Niederschlagsmengen können Wasserstände in kleinen Flüssen und Bächen schnell ansteigen lassen und so zu Überschwemmungen führen. Sturzfluten, eine spezielle Art von Starkregen entstehen auch ohne Gewässer aufgrund der enormen Regenmenge. Die oberflächig abfließenden Regenmassen sammeln sich in topographischen Tieflagen und können Überschwemmungen und Schäden verursachen. Starkregen und daraus resultierende Überschwemmungen werden durch wassergesättigte Böden, fehlende Retentionsflächen, Versiegelung und Rückstau in der Kanalisation verstärkt. Durch einen hohen Bebauungs- und Versieglungsgrad ist das Schadenspotential von Sturzfluten insbesondere in urbanen Gebieten hoch (DKKV 2022)


Der DWD warnt deswegen vor Starkregen in 3 Stufen:


Tabelle: Unwetterwarnungen nach dem Deutschen Wetterdienst (DWD)


 Regenmenge


In 1 Stunde

In 6 Stunden

Markante Wetterwarnung

> 15 bis 25 l/m²

> 20 bis 35 l/m²

Unwetterwarnung

> 25 bis 40 l/m²

> 35 bis 60 l/m²

Warnung vor extremen Unwetter

> 40 l/m²

> 60 l/m²

Vorsorgemaßnahmen, Handlungsempfehlungen und Informationen zum Verhalten bei Starkregenereignissen stellt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zusammen: BBK-Rategeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituation 


Zur Veranschaulichung eines extremen Ereignisses von 55 mm Niederschlag innerhalb von einer Stunde stellt der Rheinisch Bergische Kreis eine Starkregensimulation zur Verfügung. Diese bildet die Fließwege, Fließgeschwindigkeiten und Wassertiefen für alle Orte innerhalb des Kreisgebietes animiert ab.


Weitere hilfreiche Informationen finden Sie unter den folgenden Links:
- Infofilm der Wuppertaler Stadtwerke zum Thema Rückstausicherung und Überflutungsschutz
- Seite der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Starkregen

Wiederaufbauhilfe zur Unwetterkatastrophe

Das Land NRW stellt geschädigten Privathaushalten und Unternehmen Aufbauhilfen zur Verfügung. Anträge von Privathaushalten und Unternehmen der Wohnungswirtschaft können ab dem 17. September 2021 und bis zum 30. Juni 2026 über ein Online-Förderportal gestellt werden.


Ein Servicetelefon steht Montag bis Freitag 09:00 – 17:30h zur Verfügung:
0211 / 4684 – 4994


Unter diesem Link finden Sie rechtliche Grundlagen und Hinweise zum Wiederaufbau.

Artenschutz

Für die Stadt Rösrath nimmt der Erhalt und Schutz der Artenvielfalt einen besonders relevanten Stellungswert ein. Artenschutz bedeutet die Vielfalt an Pflanzen und Tieren zu bewahren und dem zunehmenden Verlust an Biodiversität entgegenzuwirken (BfN).


Nicht nur für uns Menschen sind Grünflächen wie beispielsweise der heimische Garten oder die Parkanlage ein Ort der Erholung. Auch zahlreiche Tierarten finden hier einen geschützten Lebensraum. So bieten Gehölze aller Art, wie Bäume, Hecken, Sträucher und Fassadenbegrünungen vielfältige und unverzichtbare Nist- und Lebensstätten für unsere heimischen, geschützten Tiere (RBK).


Nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten.


Der Schutz bezieht sich nicht nur auf die einzelnen Individuen, sondern schließt ebenfalls deren Lebens- und Brutstätte mit ein. Auch diese dürfen ohne vernünftigen Grund weder zerstört noch beeinträchtigt werden. Der Schutz bezieht sich hierbei nicht nur auf besonders geschützte Biotope, sondern zu bestimmten Zeiten im Jahr unter anderem auch auf alle Gehölzbestände und Bäume. So dürfen bei Gehölzarbeiten die Nester von Vogeln weder getötet, noch entfernt werden. Auch die Lebensräume von Hummeln, Wespen und Bienen stehen unter Schutz. Genauso dürfen Fledermausarten, sowie Igel und andere Tiere während der Überwinterungszeit nicht gestört werden.


Vom 1. März bis 30. September ist es verboten, Bäume außerhalb des Waldes oder auf gärtnerisch genutzten Flächen Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Lediglich ein kurzer Formschnitt ist erlaubt (RBK).


Weitere Informationen und Ansprechpartner:Innen zu gesetzlichen Bestimmungen zu:


- Wespen und Hornissen
- Eichenprozessspinner
- Fledermäusen
- Insektenschutz
- etc.


finden Sie auf der Internetsete vom Rheinisch Bergischen Kreis in der Rubrik Artenschutz .

Baumkataster

In Rösraths Satzung zum Schutz städtebaulich besonders wertvoller Bäume werden insgesamt 53 Bäume im Stadtgebiet Rösrath als geschützt beschrieben. Die Satzung regelt Einzelheiten zum Schutz der Bäume. Unter anderem wird darin festgelegt, dass es ist verboten ist diese zu entfernen, zu zerstören, zu schädigen oder sie wesentlich zu verändern. Von diesen 53 geschützen Bäumen befinden sich 16 Bäume auf städtischem Eigentum, und 37 jeweils auf Privateigentum.


Bei jeglichen Veränderungen, ob Fällungen oder Rückschnittbetreffend gelten die gesetzlichen Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes , siehe Flyer „Gehölzschnitt im Einklang mit der Natur“. Bei spezifischen Rückfragen wenden Sie sich gerne an den Rheinisch Bergischen Kreis, Abteilung Artenschutz.


Anhang:


Satzung zum Schutz städtebaulich besonders wertvoller Bäume in der Stadt Rösrath vom 12.10.2010 PDF 275 KB

Verzeichnis der nach § 2, Abs. 2 der Satzung geschützten Bäume und Übersichtspläne im Maßstab 1:5000 mit den Standorten der geschützten Bäume             PDF 1,0 MB

Landschafts- und Naturschutz

Kreisweit betrachtet, nehmen die Landschaftsschutzgebiete einen erheblichen Anteil von 66,4 % und die Naturschutzgebiete einen Anteil von 11,1 % der Fläche ein und bestimmen damit zum großen Teil die Lebensqualität unseres Wohnumfeldes.


Die rechtliche Grundlage für den Schutz der Landschaft außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslagen und außerhalb des Geltungsbereiches von Bebauungsplänen wird über den Landschaftsplan Südkreis geschaffen.


Neben den Festsetzungen der Schutzgebiete (Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete) mit den jeweiligen Verbotsvorschriften sind im Landschaftsplan erstmalig auch Entwicklungsziele beschrieben (siehe Textteil), nach denen bestimmte Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zur Anlage oder Wiederherstellung naturnaher Lebensräume festgelegt werden.

Neben den bereits genannten Schutzgebieten können Sie unter dem u.g. Link ebenfalls die Gebiete sehen, die in den Naturschutzgebieten Wahner Heide und Königsforst zusätzlich nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie der europäischen Gemeinschaft geschützt sind.

Dort sind auch Biotope verzeichnet, die nach dem Landschaftsgesetz NRW als besonders wertvolle Einzelbiotope geschützt sind.


BürgerClient Naturschutzrecht

Im Jahr 2011 wurde der Verein lebenswertes Sülztal gegründet. Der Verein hat unter anderem zum Ziel die Entwicklung im (Rösrather) Sülztal – bezüglich des Umwelt- und Naturschutzes sowie des vorbeugenden Hochwasserschutzes und der Nachhaltigkeit zu unterstützen.

Öko-Konto

Die Stadt Rösrath führt ein Ökokonto, um durch Bautätigkeiten verursachte Eingriffe in den Naturhaushalt auszugleichen. Der Landschaftspark „Venauen“ stellt Rösraths Ausgleichsflächenpool dar. Die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen wird im Umweltbereich begleitet und sichergestellt.

Immissionsschutz

Der Immissionsschutz hat das Ziel, Mensch und Umwelt vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen.


Auf der Homepage des Landesumweltamtes können Sie sich über die aktuelle Luftqualität informieren.


Zu den schädlichen Immissionen gehören aber vor allem auch Geräuschbelastungen, die vom Straßen- und Schienenverkehr und vom Flugbetrieb ausgehen. Diese werden nach der Umgebungslärmrichtlinie (2002/49 EG) erfasst und bewertet.

Lärmaktionsplanung nach § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz:

Die Lärmaktionsplanung liegt in der Verantwortung der Stadt Rösrath. Auf der Grundlage von Lärmkarten werden Lärmaktionspläne aufgestellt, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Die Lärmaktionspläne enthalten konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung. Ziel dieser Pläne soll es auch sein, ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen (Umwelt Bundesamt).
Die Lärmaktionsplanung der 4.Stufe wurde am 16.09.2024 vom Rat der Stadt beschlossen. Die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit wurden in die Lärmaktionsplanung eingearbeitet.

Lärmaktionsplanung gem. § 47d BImSchG der 4. Stufe PDF 1,4 MB

Stellungnahmen zur Lärmaktionsplanung PDF 3,0 MB

Fluglärm

Der Deutsche Fluglärmdienst e.V. (DFLD)

Der Deutsche Fluglärmdienst e.V. (DFLD) ist ein 2002 gegründeter, gemeinnütziger Verein, der sich für die quantitative Erfassung aller Emissionen des Luftverkehrs engagiert. Die Emissionswerte der einzelnen Flugbewegungen werden im Umfeld zahlreicher Flughäfen graphisch und numerisch dargestellt und sind zeitnah abrufbar.
Über die Homepage des DFLD können Sie zahlreiche nützliche Informationen erhalten:


 Flugspuraufzeichnungen
 Messwerte des Flughafens unteranderem an den Stationen
- Kleineichen
- Forsbach
- Lehmbach

Der Flughafen Köln/Bonn

Über die Homepage des Flughafens Köln/Bonn erhalten Sie ebenfalls eine Fülle interessanter Informationen:


  • Darstellung der Flugrouten und Übersicht über die Lärmmessstellen des Flughafens Köln/Bonn. 
    Hier finden Sie beispielsweise  die Messwerte der Lärmmessstellen Kleineichen, Forsbach und Rambrücken.
     
  • Im März 2014 hat der Flughafen Köln-Bonn das neue Umwelt Informations-System „TraVis“ (Topsonic TRAck VISualisation) auf seiner Homepage bereitgestellt. Es handelt sich hierbei um ein webbasiertes Modul, das aktuelle Flugbewegungen zusammen mit den in der Nachbarschaft des Flughafens gemessenen Lärmdaten übersichtlich auf einer Karte darstellt.

Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn

Die Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn engagiert sich für den Erhalt einer Lebenswerten Umwelt – gegen Fluglärm.

Dienststelle

Stadt Rösrath

Fachbereich 4 Planen, Bauen, Umwelt, Mobilität


Leitung Kerstin Frey

Fon 02205 / 802 403

Fax 02205 / 802 88 403

Kerstin.Frey@Roesrath.de