Die Straßenverkehrsbehörde ist für sämtliche Maßnahmen zur Aufstellung, Änderung oder zum Abbau von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (einschließlich der Anordnung von Arbeitsstellen im Straßenraum) zuständig, die den Verkehr sicher und flüssig führen sollen.
Die Stadt Rösrath, Dienststelle Sicherheit und Ordnung, ist Erlaubnisbehörde für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum und erteilt Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Die Unterhaltung von Verkehrszeichen obliegt dem jeweiligen Straßenbaulastträger.