direkt zum Inhalt springen direkt zur Hauptnavigation

Straßenverkehrsbehörde

Die Straßenverkehrsbehörde ist für sämtliche Maßnahmen zur Aufstellung, Änderung oder zum Abbau von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (einschließlich der Anordnung von Arbeitsstellen im Straßenraum) zuständig, die den Verkehr sicher und flüssig führen sollen.

Die Stadt Rösrath, Dienststelle Sicherheit und Ordnung, ist Erlaubnisbehörde für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum und erteilt Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Die Unterhaltung von Verkehrszeichen obliegt dem jeweiligen Straßenbaulastträger.

Dienststelle

Stadt Rösrath

Fachbereich 3 - Bürgerdienste, Ordnung

Leitung Sabine Ley

Fon 02205 / 802 301

Fax 02205 / 802 88 301

Sabine.Ley@Roesrath.de