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Kommunale Wärmeplanung für Rösrath

Basis für klimaneutrale Wärme

Die Wärmeplanung bildet die Basis für eine klimaneutrale Wärmeversorgung. Die Erarbeitung eines kommunalen Wärmeplans ist dabei als Fahrplan zu verstehen, der Klarheit über Wärmebedarfe in der Stadt, potenzielle Energiequellen und Wärmenetze liefern soll. Ziel der Wärmeplanung ist es, den vor Ort besten und kosteneffizientesten Weg zu einer klimafreundlichen und fortschrittlichen Wärmeversorgung zu ermitteln. Außerdem stellt die kommunale Wärmeplanung ein strategisches Planungsinstrument dar, um bei künftigen Baumaßnahmen das Thema Wärmeversorgung immer mit einzubeziehen.

In Rösrath hat die Stadtverwaltung die StadtWerke AöR als Kooperationspartner ins Boot geholt und mit der Umsetzung beauftragt. Bereits im April 2024 hatten die politischen Gremien die Weichen gestellt und einer Inhouse-Vergabe an die StadtWerke Rösrath zugestimmt. Mit Beginn des Jahres 2025 ist nun ein mehrstufiger Erarbeitungsprozess gestartet.

„Durch die Verankerung der StadtWerke vor Ort ist sichergestellt, dass ortsspezifische Gegebenheiten, Verhältnisse und Besonderheiten von Rösrath bei der Erstellung der Wärmeplanung beachtet und berücksichtigt werden“, so Bürgermeisterin Bondina Schulze über die Zusammenarbeit mit den StadtWerken. „Wir sind überzeugt, dass wir als kommunales Unternehmen das entsprechende Know-how und die Expertise für die Wärmeplanung mitbringen und damit einen Mehrwert für Rösrath schaffen“, ergänzt Christoph Schmidt, Vorstand der StadtWerke Rösrath. Unterstützt werden die StadtWerke dabei von dem Beratungsdienstleister greenventory GmbH aus Freiburg im Breisgau. Das aus Baden-Württemberg stammende Unternehmen bringt Erfahrungen und Kompetenz in Sachen Wärmeplanung und Digitalisierung mit, da es in der Vergangenheit eine Vielzahl an entsprechenden Projekten durchgeführt hat.

Im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung wird ausgehend vom Ist-Zustand der Wärmeversorgung eine Strategie für die CO2-neutrale Wärmeversorgung in der Zukunft entwickelt. Um die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu überwinden, wird die Wärmeplanung aufzeigen, welche Gebiete in welcher Weise mit Wärme versorgt werden können.

Auftakt- und Informationsveranstaltung am 10. Februar 2025

Die Information und Teilhabe der Öffentlichkeit ist ein zentraler Bestandteil des Prozesses. In einem ersten Schritt planen Stadt und StadtWerke eine gemeinsame Auftaktveranstaltung, um über das Ziel und den Ablauf der Wärmeplanung zu informieren.


Die Auftaktveranstaltung wird am Montag, 10. Februar 2025 um 18:00 Uhr in der Mensa am Freiherr-vom-Stein Schulzentrum (Freiherr-vom-Stein-Straße 15 in Rösrath) stattfinden. 


Die Projektverantwortlichen werden erläutern, welche Ziele mit der Erarbeitung einer kommunalen Wärmeplanung verfolgt werden und was sich daraus für die Menschen ergibt, die in Rösrath leben und/oder arbeiten. Zudem gibt es ausreichend Raum für Fragen rund um die Wärmeplanung bieten.


Eingeladen sind Bürgerinnen und Bürger sowie alle interessierten Akteure aus dem Bereich der Stadtgesellschaft, z.B. aus Wirtschaft, Handel, Politik oder Vereinsleben.

Ablauf der Kommunalen Wärmeplanung

Der Ablauf zur Erarbeitung einer Kommunalen Wärmeplanung besteht aus mehreren Bausteinen und lässt sich gesetzlich vorgegeben grundsätzlich in vier Phasen unterteilen:  Bestandsanalyse, Potentialanalyse, Erarbeitung von Zielszenarien und die Erstellung einer Wärmewendestrategie mit Maßnahmenkatalog. Während des gesamten Projektes werden unterschiedliche Akteure, beispielsweise Unternehmen und soziale Einrichtungen, beteiligt. Auch die Rösrather Bürgerinnen und Bürger werden eingebunden.

Die Bausteine der Kommunalen Wärmeplanung

• Bestandsanalyse
Die erste Phase der Kommunalen Wärmeplanung, die Bestandsanalyse, bildet das Fundament für die weiteren Schritte. Hier erstellen und analysieren wir detaillierte Energie- und Treibhausgasbilanzen. Außerdem wird der aktuellen Wärmebedarf für Rösrath ermittelt, um eine klare Ausgangsbasis zu schaffen.

• Potentialanalyse
In der folgenden Potentialanalyse gehen wir einen Schritt weiter und untersuchen potentielle zukünftige Energiequellen, beispielweise die Nutzung von Abwärme aus Industrie und Gewässern, Solarenergie, Geothermie, Windkraft und Umgebungsluft. Wir suchen nach Möglichkeiten, die erneuerbare Energieversorgung zu maximieren.

• Zielszenarien
In dieser Phase entwickeln wir Modelle für ein klimaneutrales Rösrath im Jahr 2045. Durch Simulationen bringen wir die Erkenntnisse aus der Bestands- und Potenzialanalyse in Einklang und erarbeiten verschiedene Szenarien für die zukünftige Versorgungsstruktur.

• Wärmewendestrategie
Sobald die Ziele klar definiert sind, wird ein Maßnahmenkatalog erstellt, um den Weg von der heutigen Situation hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung für Rösrath zu realisieren. Diese Phase erfordert sorgfältige Planung und Abstimmung aller beteiligten Akteure.

Die Stadt Rösrath und die StadtWerke AöR Rösrath setzen mit der Erstellung eines kommunalen Wärmeplans die Verpflichtung aus dem im Januar 2024 in Kraft getretenen Wärmeplanungsgesetz um. Die Wärmeplanung ist ein Instrument, um auf Grundlage der Rösrather Gegebenheiten einen Weg aufzuzeigen, wie zukünftig Schritt für Schritt die Wärmeversorgung auf die Nutzung von Erneuerbaren Energien umgestellt werden kann.

Laut Wärmeplanungsgesetz soll die Kommunale Wärmeplanung für Städte in der Größenordnung von Rösrath bis spätestens 2028 abgeschlossen sein. Die Stadt und die StadtWerke Rösrath gehen davon aus, dass Ziel früher zu erreichen. „Wir wollen den Bürgerinnen und Bürgern Rösraths so schnell wie möglich eine Perspektive geben, damit sie entsprechend planen können“, sind sich Bürgermeisterin Bondina Schulze, die Technische Beigeordnete Bianca Lorenz und StadtWerke-Vorstand Christoph Schmidt einig.

Antworten auf häufig gestellte Fragen 

Viele Bürgerinnen und Bürger haben Fragen zur kommunalen Wärmeplanung. An dieser Stelle versuchen wir, die wesentlichen Fragen zu beantworten und haben Antworten auf häufig gestellte Fragen zusammengetragen.


Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen haben, steht Ihnen Johann Stumpf von den StadtWerken Rösrath zur Verfügung, der die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung für Rösrath federführend betreut. Er ist telefonisch unter 02205-9250 524 oder per Mail an Johann.Stumpf@Roesrath.de zu erreichen.

Was ist eine Kommunale Wärmeplanung?

Die Wärmeversorgung macht in Deutschland mehr als 50 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs aus und verursacht einen Großteil des CO2-Ausstoßes. Denn rund 80 Prozent der Wärmenachfrage wird derzeit durch den Einsatz von fossilen Brennstoffen wie Gas und Öl gedeckt, die aus dem Ausland bezogen werden. Damit die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen überwunden wird, sind Kommunen in der Pflicht, strategisch zu planen, welche Gebiete in welcher Weise mit Wärme versorgt werden sollen..

Die Wärmeplanung wird auf der Grundlage der lokalen Gegebenheiten einen Weg aufzeigen, wie zukünftig Schritt für Schritt die Wärmeversorgung auf die Nutzung von Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme umgestellt werden kann. Ziel ist, einen gesellschaftlich und wirtschaftlich tragfähigen Pfad zu entwickeln. Hierbei werden Bedarfe, Potentiale und bestehende Versorgungsinfrastrukturen betrachtet und Ansätze entwickelt, die optimal zu den jeweiligen Bedingungen vor Ort passen.

Was bedeutet die Kommunale Wärmeplanung für die Rösratherinnen und Rösrather?

Die Kommunale Wärmeplanung soll Aufschluss darüber geben, wie die künftige Wärmeversorgung in den jeweiligen Stadtteilen Rösraths aussehen wird. Der kommunale Wärmeplan wird somit zu einem aussagekräftigen Leitfaden, der den Rösratherinnen und Rösrathern bei ihrer individuellen Entscheidung bezüglich der von ihnen zu wählenden Heiztechnologie helfen wird.


Gleichzeitig kann aus einem kommunalen Wärmeplan abgelesen werden, für welche Versorgung das Gebiet, in dem ein Gebäude sich befindet, idealerweise geeignet ist. Darüber hinaus soll aufgezeigt werden, durch welchen Energieträger zukünftig die Wärme für die dezentrale Versorgung und für die zentralen Erzeugungsanlagen der Wärmenetze bereitgestellt werden können. Der kommunale Wärmeplan gibt somit eine Orientierung für Investitionsentscheidungen.

Was bedeutet die Kommunale Wärmeplanung für Unternehmen vor Ort?

Bei der Durchführung der Wärmeplanung ist eine breite Beteiligung der lokalen Akteure vorgesehen. Der Begriff „Kommunale Wärmeplanung“ kann schnell zur Annahme verleiten, dass sie lediglich Kommunen betrifft und Unternehmen außen vorlässt. Dabei bezieht eine ganzheitliche Wärmeplanung auch die Rolle der Wirtschaft mit ein. Denn der kommunale Wärmeplan ist nicht nur Leitfaden für Bürgerinnen und Bürger, sondern wird den örtlichen Unternehmen ebenso eine Orientierung für zukünftige Wärmeversorgungsoptionen geben. Auch mit Blick auf eine mögliche Nutzung von unvermeidbarer Abwärme können Unternehmen vor Ort einen entscheidenden Faktor spielen.

Wo wird die Wärmeplanung als erstes umgesetzt?

Bei der Kommunalen Wärmeplanung werden Fokusgebiete ermittelt. Das sind Gebiete, die sich besonders für zentrale Wärmelösungen anbieten. Für die Fokusgebiete werden Machbarkeitsstudien durchgeführt mit denen geprüft wird, ob die Umsetzung eines Wärmenetzes technisch und wirtschaftlich möglich ist. Auf Basis der Machbarkeitsstudien erfolgen weitere Entscheidungen hinsichtlich einer möglichen Umsetzung und Anbindung an ein Wärmenetz.

Neben der nachhaltigen Gestaltung der zukünftigen Wärmeversorgung spielt insbesondere auch die Bezahlbarkeit eine große Rolle. Für eine Stadt wie Rösrath mit einer sehr unterschiedlichen Siedlungsstruktur ist es nicht zielführend, mit einer einheitlichen Lösung zu versuchen, die Wärmewende zu erreichen. Vielmehr gilt es, für jeden Bereich die jeweils beste und in alle Richtungen effizienteste Lösung zu erarbeiten.

Auf welche Erneuerbaren Energien wird die zukünftige Wärmeversorgung aufgebaut?

Die zukünftige Wärmeversorgung soll auf Erneuerbaren Energien wie Geothermie, Umweltwärme,
Abwasserwärme, Solarthermie, Photovoltaik, Biomasse, grünem Methan, grünem Wasserstoff und
unvermeidbare Abwärme aus Industrie und Gewerbe beruhen. 

Wie hängt die Kommunale Wärmeplanung mit dem Gebäudeenergiegesetz zusammen?

Zum 1. Januar 2024 sind sowohl das Wärmeplanungsgesetz als auch Änderungen des
Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft getreten. Wo das Wärmeplanungsgesetz sich mit der Planung
von Versorgungsgebieten beschäftigt, enthält das GEG konkrete Vorgaben zur Wärmeversorgung im
Gebäude. Grundsätzlich haben die beiden Gesetze nur geringe Berührungspunkte.


Kernpunkt des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), häufig auch Heizungsgesetz genannt, ist die Pflicht auf eine Heizung mit 65%-Erneuerbare-Energien Anteil umzurüsten, wenn die Bestandsheizung ersetzt werden muss oder ein Neubau geplant ist.


Das Wärmeplanungsgesetz ist ein strategisches Planungsinstrument für die öffentliche Hand. Die Erstellung einer Wärmeplanung dient als Orientierung für zukünftige öffentliche und private Investitionsentscheidungen und soll die Grundlage für die Transformation der Wärmeversorgung bilden.

Müssen bestehende Öl- oder Gasheizungen ausgetauscht werden?

Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen weiterbetrieben und auch repariert werden. Ab dem 01.01.2045 dürfen gemäß Gebäudeenergiegesetz allerdings nur noch Heizungen betrieben werden, die zu 100 % erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme nutzen.


Eine Zusammenfassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) finden Sie hier.

Werden bei der Kommunalen Wärmeplanung Nahwärmenetze geplant und umgesetzt?

Die kommunale Wärmeplanung bildet eine wichtige Grundlage, um den aktuellen Stand der Wärmeversorgung und des Wärmebedarfs lokal zu erheben und potentielle Nahwärmegebiete zu identifizieren. Eine konkrete Detailplanung von einzelnen Wärmenetzen erfolgt nicht. 

Wenn ein konkretes Nahwärmenetz entwickelt werden soll, sind weitere Detailuntersuchungen notwendig, um ein mögliches Nahwärmenetz bis zur Baureife zu planen. Die Errichtung von Wärmenetzen ist schließlich aufwändig und teuer. Die Kosten für jeden einzelnen Anschlussnehmer hängen dabei maßgeblich auch davon ab, wie viele Gebäude an das Netz angeschlossen werden.


Es wird daher nicht für alle Stadtteile Rösraths aus wirtschaftlichen, aber auch aus technischen Gründen sinnvoll sein, Wärmenetze zu installieren. In Stadtteilen, die keine Fokusgebiete sind, wird es daher erforderlich sein, individuelle Lösungen umzusetzen.

Welche Heizung soll ich jetzt einbauen?

Welche Heizung künftig für Ihre Immobilie die richtige ist, hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Eine pauschale Antwort ist daher nicht möglich. Für alle Interessierten, die sich über Einsparpotentiale oder Sanierungen beraten lassen möchten, bieten kostenlose Initialberatungen einen guten Einstieg in das Thema.

Werden in Zukunft meine Verbrauchsdaten erfasst?

Grundsätzlich werden diese Daten auch heute schon von Ihrem Versorgungsunternehmen und
Netzbetreiber zur jährlichen Verbrauchsabrechnung erhoben. Diese Daten dürfen in aggregierter Form
nach Anlage 1 des Wärmeplanungsgesetz auch für die Wärmeplanung genutzt werden. Diese Daten
ermöglichen dann die realitätsnahe Abschätzung des Energiebedarfs der Kommune und ihrer Quartiere.


Auf dieser Grundlage baut die Kommunale Wärmeplanung auf. Wichtig an dieser Stelle ist, dass keine
Daten zu Ihrem Heizverhalten oder persönlichen Verbrauch für die Wärmeplanung erhoben werden.

Die Erarbeitung einer Kommunalen Wärmeplanung wird in Nordrhein-Westfalen durch das Land finanziell unterstützt. Für die anfallenden Kosten erhalten die Kommunen gemäß des Konnexitätsprinzips einen finanziellen Belastungsausgleich, um die gesetzlich verankerte Erstellung des Wärmeplans kostenneutral durchführen zu können.

Weiterführende Links zu Fördermöglichkeiten

Es gibt Förderungen für unterschiedliche Maßnahmen im Klimaschutz und in der Klimaanpassung. Um das richtige Förderprogramm zu finden, gibt die Verbraucherzentrale in einem Artikel Tipps und Hinweise:


So finden Sie das richtige Förderprogramm


progres.nrw - Förderprogramme für Klimaschutz und Energiewende


Die förderpolitischen Aktivitäten zur Energiepolitik im Land Nordrhein-Westfalen werden in dem „Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energie und Energiesparen“ - kurz progres.nrw - gebündelt.


Direkt zu progres.nrw


Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)


Die Programme der BEG unterstützen bei der energetischen Sanierung von Gebäuden. Mehr über die Fördermöglichkeiten erfahren Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.


Das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ ist Teil der BEG und unterstützt Bauvorhaben zur Errichtung neuer Wohn- und Nichtwohngebäude. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.


Förderdatenbank des Bundes


Mit der Förderdatenbank des Bundes gibt die Bundesregierung einen aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Zur Förderdatenbank gelangen Sie hier.