Sie haben Fragen zu dem Bauvorhaben Ihres Nachbarn oder es gibt sogar bereits eine Streitigkeit zwischen Ihnen? Wann ist die Behörde die richtige Ansprechpartnerin?
Ihr Nachbar baut:
Vor Kurzem wurde auf dem Nachbargrundstück mit Bauarbeiten begonnen. Sie wurden jedoch nicht beteiligt bzw. informiert. Zunächst sollten sie das Gespräch mit ihrem Nachbarn suchen. Oftmals können bereits im Vorfeld einige Dinge geklärt werden, ohne dass Sie direkt Kontakt zur Behörde aufnehmen müssen.
Eine Beteiligung des Angrenzers ist jedoch nur gesetzlich vorgeschrieben, wenn öffentlich-rechtlich geschützte nachbarliche Belange berührt werden (§ 72 Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen), zum Beispiel Unterschreitungen der Abstandsflächen oder Überschreitungen der Grenzbebauung.
In Fällen, in denen Sie nicht beteiligt werden mussten, haben Sie jedoch das Recht, trotzdem Einsicht in die Bauakte zu nehmen.
Sollte es sich um genehmigungsfreie Vorhaben handeln, so können Sie ausschließlich zivilrechtlich dagegen vorgehen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.
Die Bepflanzung des Nachbarn stört Sie oder es gibt andere Probleme:
Hier kann Ihnen ein Blick in die Broschüren und Informationen des Justiz-Portals NRW weiterhelfen.