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Schöffenwahl
für die Amtsperiode 2024-2028

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.


Die Bewerbungsfrist ist am 03.02.2023 abgelaufen.

Was sind Schöffinnen und Schöffen?

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Strafjustiz an den Amtsgerichten und Landgerichten. Sie stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern und sind ebenso unabhängig. Während der Hauptversammlung üben sie das Richteramt in vollem Umfang und mit dem gleichen Stimmrecht wie die an der Verhandlung teilnehmenden Berufsrichter aus. Das Ehrenamt wird auf die Dauer von fünf Jahren ausgeübt.

Die Wahlperiode der aktuellen Schöffinnen und Schöffen geht in diesem Jahr zu Ende.

Die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die nächste Amtsperiode (2024 – 2028) läuft in einem zweistufigen Verfahren.

Zurzeit erstellt die Stadtverwaltung Rösrath eine Vorschlagsliste aus der Zahl der wählbaren Rösrather Bürgerinnen und Bürger, die letztlich vom Rat der Stadt zu beschließen ist.

Die endgültige Auswahl trifft dann der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht bzw. beim Landgericht. Wer nicht auf der Vorschlagsliste der Stadt Rösrath steht, kann auch nicht zum Schöffen gewählt werden.

Wer kann das Ehrenamt ausüben?

  • Bürgerinnen und Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit (gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift)


  • Bürgerinnen und Bürger, die zu Beginn der Schöffenperiode am 01. Januar 2024 das 25. Lebensjahr, aber noch nicht das 69. Lebensjahr vollendet haben


  • Bürgerinnen und Bürger mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Rösrath


  • Bürgerinnen und Bürger, bei denen keine Ausschlussgründe zur Bekleidung öffentlicher Ämter bestehen


  • zu keiner Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monate verurteilt wurde oder gegen die bzw. den ein Ermittlungsverfahren schwebt, das zum Verlust der Ehrenämter führen könnte


  • nicht bereits zwei Wahlperioden als Laienrichterin bzw. Laienrichter gewählt wurde (dies gilt nur für Schöffinnen und Schöffen in der Strafgerichtsbarkeit)

Jugendschöffinnen und Jugendschöffen

Es werden Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Wahlperiode 01.01.2024 - 31.12.2028 gesucht!

In jedem fünften Jahr stellen die Gemeinden einheitliche Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen des Amtsgerichts und des Landgerichts auf.


Die Aufstellung der Vorschlagslisten obliegt dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Rösrath. Bei jedem Amtsgericht tritt anschließend ein Ausschuss zusammen, der die Jugendschöffinen und Jugendschöffen aus der Vorschlagsliste wählt.

Die Bewerbungsfrist endete am 03.02.2023. 

Erwachsenenschöffinnen und Erwachsenenschöffen

Es werden Erwachsenenschöffinnen und Erwachsenenschöffen für die Wahlperiode 01.01.2024 - 31.12.2028 gesucht!


Erfüllen Sie die Voraussetzungen und sind an der Übernahme dieses Ehrenamtes interssiert?


Dann bewerben Sie sich mit folgendem Formular bei der Stadt Rösrath, Fachbereich 3 Ordnung , Hauptstraße 229, 51503 Rösrath.

Die Bewerbungsfrist endete am 03.02.2023.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter folgender Seite: