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Grundstücksangelegenheiten

Um Ihren Traum eines eingenen Hauses erfüllen zu können, schafft die Stadt Rösrath die Voraussetzungen damit aus Ackerland Bauland werden kann.


Eine Bedingung ist die öffentliche Erschließung, das heißt, es wird eine öffentliche Straße gebaut.

Um ins Eigentum der notwendigen Straßenflächen zu kommen, kann sie Flächen kaufen, das Vorkaufsrecht ausüben oder ein Umlegungsverfahren durchführen. 


In seltenen Fällen bietet die Stadt Rösrath auch schon erschlossene Baugrundstücke zum Kauf an.


Haben Sie ein interessantes Grundstücksangebot gesehen, schauen Sie auf die Bodenrichtwertkarte um den durchschnittlichen Quadratmeterpreis zu erfahren.  

Umlegung

Die Umlegung ist ein gesetzlich geregeltes Grundstückstauschverfahren, dass im Baugesetzbuch (BauGB) verankert ist.


Bei einer Umlegung sollen auf der Grundlage eines Bebauungsplanes oder der im Zusammenhang bebauten Ortsteile im wesentlichen Grundstücke geschaffen werden, die nach Lage, Form und Größe für eine bauliche oder sonstige Nutzung geeignet sind.


Bei der Neuaufteilung des Grund und Bodens wird in erster Linie ein Interessenausgleich zwischen den beteiligten Grundstückseigentümern einerseits, sowie in zweiter Linie zwischen den Grundstückseigentümern und den Interessen der Allgemeinheit angestrebt.


Das Umlegungsverfahren wird vom Rat der Stadt angeordnet. Für die Durchführung der Umlegung ist der Umlegungsausschuss der Stadt Rösrath zuständig. Er ist kein Ausschuss im Sinne der Gemeindeordnung. Seine Legitimation beruht auf dem Baugesetzbuch und der Durchführungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zum BauGB. Dieser Ausschuss berät und beschließt in nichtöffentlicher Sitzung.


Zur Umsetzung der Umlegung bedient sich der Ausschuss seiner Geschäftsstelle, die die laufenden Verwaltungsvorgänge erledigt und die Entscheidungen des Ausschusses vorbereitet. Diese Geschäftsstelle ist organisatorisch dem Fachbereich 4 zugeordnet.

Gesetzliches Vorkaufsrecht

Kann ich ein Grundstück einfach kaufen?


Ein Erwerber eines Grundstückes kann erst dann als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen werden,wenn die Stadt für den jeweiligen Verkaufsfall eine Bescheinigung über die Nichtausübung oder das Nichtbestehen des Vorkaufsrechtes ausgestellt hat.


Zu diesem Zweck werden der Stadt alle Kaufverträge vorgelegt und es wird geprüft, ob ein gesetzliches Vorkaufsrecht besteht (z.B. wenn Flächen für eine öffentliche Nutzung in einem Bebauungsplan festgesetzt sind) und ob es ausgeübt wird.

Teilungen

Informationen zum Thema Teilungen finden Sie hier.

Dienststelle

Stadt Rösrath

Fachbereich 4 Planen, Bauen, Umwelt, Mobilität

Bereich Verkehr

Leitung Ralf Mangold

Fon 02205 / 802 407

Fax 02205 / 802 88 407

Ralf.Mangold@Roesrath.de