Die Umlegung ist ein gesetzlich geregeltes Grundstückstauschverfahren, dass im Baugesetzbuch (BauGB) verankert ist.
Bei einer Umlegung sollen auf der Grundlage eines Bebauungsplanes oder der im Zusammenhang bebauten Ortsteile im wesentlichen Grundstücke geschaffen werden, die nach Lage, Form und Größe für eine bauliche oder sonstige Nutzung geeignet sind.
Bei der Neuaufteilung des Grund und Bodens wird in erster Linie ein Interessenausgleich zwischen den beteiligten Grundstückseigentümern einerseits, sowie in zweiter Linie zwischen den Grundstückseigentümern und den Interessen der Allgemeinheit angestrebt.
Das Umlegungsverfahren wird vom Rat der Stadt angeordnet. Für die Durchführung der Umlegung ist der Umlegungsausschuss der Stadt Rösrath zuständig. Er ist kein Ausschuss im Sinne der Gemeindeordnung. Seine Legitimation beruht auf dem Baugesetzbuch und der Durchführungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zum BauGB. Dieser Ausschuss berät und beschließt in nichtöffentlicher Sitzung.
Zur Umsetzung der Umlegung bedient sich der Ausschuss seiner Geschäftsstelle, die die laufenden Verwaltungsvorgänge erledigt und die Entscheidungen des Ausschusses vorbereitet. Diese Geschäftsstelle ist organisatorisch dem Fachbereich 4 zugeordnet.
Kann ich ein Grundstück einfach kaufen?
Ein Erwerber eines Grundstückes kann erst dann als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen werden,wenn die Stadt für den jeweiligen Verkaufsfall eine Bescheinigung über die Nichtausübung oder das Nichtbestehen des Vorkaufsrechtes ausgestellt hat.
Zu diesem Zweck werden der Stadt alle Kaufverträge vorgelegt und es wird geprüft, ob ein gesetzliches Vorkaufsrecht besteht (z.B. wenn Flächen für eine öffentliche Nutzung in einem Bebauungsplan festgesetzt sind) und ob es ausgeübt wird.
Informationen zum Thema Teilungen finden Sie hier.