Unter bestimmten Vorrausetzungen ist es Personen gestattet, Einsicht in Bauakten zu nehmen.
Als Eigentümer eines Grundstückes haben Sie das Recht, Einsicht in die Bauakte zu nehmen. Aber auch beispielsweise als Immobilienmakler, Sachverständiger oder potentieller Käufer eines Grundstückes können Sie Akteneinsicht erhalten. Hierzu ist es notwendig, dass Sie eine Vollmacht des Eigentümers vorlegen.
In jedem Fall ist eine Beantragung der Akteneinsicht und eine Terminvereinbarung erforderlich. Der Antrag ist schriftlich zu stellen. Dies ist notwendig, damit Ihr Antrag geprüft und die jeweilige Akte bereitgestellt werden kann. Spätestens am vereinbarten Termin ist die Vorlage des Personalausweises und/oder der erteilten Vollmacht notwendig.
Eine Herausgabe von Bauakten der Stadt Rösrath im Original ist nicht möglich!
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Bearbeitungszeit nach Antragstellung ca. 4 Wochen in Anspruch nehmen kann.
Rückfragen oder Anträge bitte per Email.
Die Einsichtnahme kostet je Vorgang pauschal 25,00 Euro für die Bereitstellung der Akten aus den Archiv.
Für individuell zusammen gestellte Auszüge aus der Akte (scannen und Versand per Email) wird eine Gebühr nach Zeitaufwand erhoben, diese liegt bei 8 Euro je angefangene 10 Minuten.
Kopierleistungen werden separat berechnet
• Kopien A4 (s/w) pro Blatt 0,50 Euro
• Kopien A3 (s/w) pro Blatt 1,00 Euro
• Kopien A4 (farbig) pro Blatt 1,00 Euro
• Kopien A3 (farbig) pro Blatt 2,00 Euro
Die Anfertigung von Kopien oder Scans aus Bauakten ist abhängig vom Erhaltungszustand der Vorlagen. Vorlagen können bis max. Format A3 gescannt und ausgedruckt werden.
Entstandenen Kosten werden über einen Gebühren- und Kostenbescheid erhoben.
Berechnungsgrundlage ist die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Rösrath vom 01.10.2021
• Antrag auf Einsichtnahme in Bauakten des Bauaktenarchives (Original Formular)
Antrag auf Akteneinsicht PDF 71 KB
• Eigentumsnachweis (Original)
Entweder zuletzt ergangener Grundsteuerbescheid oder der Grundbuchauszug (nicht älter als 1 Jahr).
• Vollmacht (Original)
Nur erforderlich, wenn die Einsichtnahme nicht durch den Eigentümer erfolgt sondern ein Vertreter die Einsichtnahme in Anspruch nimmt.
• Kostenübernahmezusicherung
Nur erforderlich wenn die Kosten der Einsichtnahme ein fremder Dritter übernimmt (Kostenschuldner) oder bei Zusendung der geforderten Unterlagen.
Der entsprechende Passus im "Antrag auf Einsichtnahme" ist auszufüllen und zu unterzeichnen.
• Personalausweis (Original)
Der Personalausweis ist zum Termin der Akteneinsicht vorzulegen.