Sobald Ihr Kind in eine Kindertagestätte, Kindertagespflege oder Offene Ganztagsschule aufgenommen wird, ist für die Betreuung ein Elternbeitrag an das Jugendamt zu zahlen.
Dies ist in der Satzung der Stadt Rösrath über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder oder einer Kindertagespflegestelle und der Teilnahme an Angeboten der Ganztagsbetreuung der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich geregelt.
Die Höhe des Elternbeitrages richtet sich nach dem Jahresbruttoeinkommen der Eltern. Die individuelle Einstufung können Sie der Elternbeitragstabelle in der Satzung entnehmen.
Das Jugendamt fordert im Zusammenhang mit der erstmaligen Aufnahme Ihres Kindes bei Ihnen automatisch die Einkommenserklärung an. Sie müssen in diesem Fall nicht von sich aus tätig werden.
Seitens des Jugendamtes erfolgt dann eine regelmäßige Überprüfung Ihrer Einkommensverhältnisse anhand der Einkommensteuerbescheide der jeweiligen Jahre. Eine Überprüfung entfällt, sollten Sie sich freiwillig in den Höchstbeitrag einstufen lassen. Sofern Ihnen der Steuerbescheid bereits vorliegt, sollten Sie diesen unaufgefordert an das Jugendamt einreichen (bitte alle Seiten), damit die Einstufung überprüft werden kann. Änderungen der Einkommensverhältnisse sind dem Jugendamt unverzüglich anzuzeigen.
Ja. Mit dem SEPA-Lastschriftmandat ermächtigen Sie die Stadtkasse, den fälligen Beitrag von Ihrem Konto abzubuchen. Das Formular finden Sie unter Downloads. Dieses muss vollständig ausgefüllt und im Original unterschrieben bei der Stadtkasse eingereicht werden.
Ja, das ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Lassen Sie sich ggf. von Ihrem Steuerberater oder dem Finanzamt beraten.
Elternbeiträge sind grundsätzlich monatlich in einer Summe zu zahlen. Sofern es zu einer höheren Nachzahlung aufgrund einer Neuberechnung kommt, kann eine Zahlung in Raten vereinbart werden. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall direkt an die Stadtkasse Rösrath.
Zunächst wird ein Guthaben mit künftigen fälligen Forderungen verrechnet. Falls dies nicht gewünscht ist, kann der Betrag erstattet werden. Wenden Sie sich bitte im Bedarfsfall direkt an die Stadtkasse Rösrath.
Ja. In diesem Fall gilt die sog. Geschwisterkindregelung. Für das Kind, für das der günstigere Elternbeitrag zu zahlen ist, werden lediglich 50 % berechnet. Sind zeitgleich 3 (oder mehr) Kinder in der Tagesbetreuung, ist das 3. und jedes weitere Kind beitragsfrei!
Grundsätzlich ist für die Ermittlung des Einkommens der Steuerbescheid maßgeblich. Liegt dieser noch nicht vor, können aktuelle Lohnabrechnungen eingereicht werden. Es sind alle positiven Einkünfte anzugeben und zu belegen, also auch Einkünfte aus dem Ausland, Renten, Wohngeld, BAföG, Elterngeld, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Unterhalt, usw.. Kindergeld wird nicht mit angerechnet. Wichtig: Bitte legen sie stets ALLE SEITEN der Bescheide in KOPIE vor.
Seit dem 01.08.2019 wird der Elternbeitrag für den Besuch von Kindertagesstätten oder Kindertagespflegeeinrichtungen auf Antrag erlassen, wenn
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter bei Erwerbsminderung
- Wohngeld nach dem dem Wohngeldgesetz
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
bezogen werden.
Den Antrag finden Sie unter dem Punkt "Downloads"