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Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

Kinder oder Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe gem. §35a Sozialgesetzbuch (SGB) VIII. Wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Die Hilfe wird nach dem Bedarf im Einzelfall in ambulanter Form, in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen, durch geeignete Pflegepersonen und in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen geleistet.


Ist gleichzeitig Hilfe zur Erziehung zu leisten, so sollen Einrichtungen, Dienste und Personen in Anspruch genommen werden, die geeignet sind, sowohl die Aufgaben der Eingliederungshilfe zu erfüllen als auch den erzieherischen Bedarf zu decken.

Dienststelle

Stadt Rösrath

Fachbereich 8 Jugend

Bereich Fachdienste Jugend

Fachbereichsleitung Yvonne Zieren

Fon 02205 / 802 320

Fax 02205 / 802 88 320

Yvonne.Zieren@Roesrath.de