Gemäß § 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetz hat jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zur einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
Die Beratung und Unterstützung der Erziehungsberechtigten steht hier im Vordergrund, gleichzeitig hat auch das Kind oder der Jugendliche Anspruch auf Beratung und Unterstützung.
Manchmal ist die Situation in der Familie so schwierig, dass sie nicht alleine mit der Problembewältigung zurechtkommen. In diesen Situationen können sich Familien, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige an den Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes Rösrath wenden.
Die Fachkräfte im Allgemeinen Sozialen Dienst vermitteln in Konfliktsituationen, beraten professionell bei Erziehungsproblemen sowie familienrechtlichen Konflikten und informieren über weitergehende adäquate Hilfen zur Erziehung oder psychologische Unterstützungsmöglichkeiten.
Mögliche Formen der Hilfen zur Erziehung sind:
- Erziehungsberatung
- soziale Gruppenarbeit
- Erziehungsbeistandschaft
- Bertreuungshelfer
- sozialpädagogische Familienhilfe
- Erziehung in einer Tagesgruppe
- Vollzeitpflege
- Heimerziehung
- sonstige betreute Wohnformen
- familientherapeutische Maßnahmen
- intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Die wirtschaftliche Jugendhilfe befasst sich mit der finanziellen Abwicklung der einzelnen stationären, teilstationären und ambulanten Hilfen. Der Allgemeine Soziale Dienst stellt zuvor die Notwendigkeit und Geeignetheit fest in Zusammenarbeit mit den Kindern, Jugendlichen und Familien.
Externe Beratungsstellen
Darüber hinaus beraten auch andere externe Beratungsstellen Rösrather Kinder, Jugendliche, Heranwachsende, Familien, alleinerziehende Mütter und Väter bei Bedarf.