Im Sozialgesetzbuch (SGB) VIII werden eine Vielzahl von Hilfen beschrieben:
- Ambulante Hilfen (z.B. Betreuungshelfer, Hilfen für Familien)
- Teilstationäre Hilfen (z.B. Tagesgruppen)
- Stationäre Hilfen (z.B. Wohngruppen, Pflegefamilien)
Aufgabe der Wirtschaftlichen Jugendhilfe ist es, diese Leistungen und Aufgaben verwaltungsrechtlich und finanziell umzusetzen.
Dazu gehören neben der Übernahme der Kosten für die Maßnahmen auch die Prüfung der Zuständigkeiten, die formale Bewilligung der Hilfe und die Heranziehung der Eltern, Kinder und Jugendlichen zu den Kosten für die Maßnahmen sowie die Geltendmachung weiterer Ansprüche (z.B. Kindergeld, Waisenrenten, BAföG, etc.).
Grundlage für die Arbeit der Wirtschaftlichen Jugendhilfe sind die sozialpädagogischen Vorgaben des Allgemeinen Sozialen Dienstes.