Nacht- und Mittagsruhe
Eine Lebensbescheinigung (z.B. für Rentenzahlungen aus dem Ausland) erhalten Sie unter Vorlage Ihres Personalausweises im Bürgerbüro.
Leichen dürfen in Orte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur mit einem Leichenpass befördert werden. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.
Überwuchs von Anpflanzungen in den öffentlichen Verkehrsraum
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