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Leichenpass

Leichen dürfen in Orte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur mit einem Leichenpass befördert werden. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.

Unterlagen
  • Todesbescheinigung
  • Bescheinigung über die weitere, von der zuständigen Gesundheitsbehörde durchgeführte, ärztliche Leichenschau
  • Bescheinigung über die Eintragung des Sterbefalles durch das zuständige Standesamt
Gebühren

15,00 EUR

Bereich


Letzte Aktualisierung: 15.02.2024
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