Die Grundsteuer wird für bebaute und nicht bebaute Grundstücke erhoben.
Das Finanzamt setzt aufgrund des festgestellten Einheitswertes den Grundsteuermessbetrag fest. Die Grundsteuer errechnet sich, indem der Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz der Stadt vervielfältigt wird.
Die Hebesätze der Stadt Rösrath werden jährlich in der Hebesatzsatzung neu festgesetzt und veröffentlicht. Nachzulesen sind diese auch im jeweils aktuellem Haushaltsplan der Stadt Rösrath. Diesen können Sie auf der Seite
Finanzmanagement herunterladen.
Zur Zeit sind folgende Hebesätze festgesetzt worden:
- land- und forstwirtschaftliche Flächen (Grundsteuer A) 270 v.H. des Grundsteuermessbetrages
- übrige Flächen (Grundsteuer B) 690 v.H. des Grundsteuermessbetrages
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Letzte Aktualisierung: 13.06.2023
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