Aufgrabung - Aufbruchgenehmigung - Sondernutzungen Straßen, Wege und Plätze - Sondernutzungen (ohne Märkte/Veranstaltungen)
Als moderner Dienstleister sorgen die StadtWerke für frisches Trinkwasser, entsorgen Abwasser und Abfälle, reinigen Straßen, Wege und Plätze. Sie bewirtschaften die Rösrather Friedhöfe und sind seit dem 1. Januar 2016 auch für die Straßenbeleuchtung zuständig.
Eine Gestattung gemäß § 12 Gaststättengesetz benötigt jeder, der gewerblich bzw. mit Gewinnerzielungsabsicht anlässlich von öffentlichen Veranstaltungen, Vereins-, Nachbarschafts-, Straßen- und Stadtteilfesten, Sport- und Werbeveranstaltungen, Märkten etc. alkoholhaltige Getränke abgeben möchte.
Die Ausnahmegenehmigung zum Parken gilt ein Jahr wahlweise für den Regierungsbezirk Köln oder NRW.
Auf Antrag des Veranstalters ist eine Veranstaltung (Trödelmarkt, Weihnachtsmarkt, Kirmes, Straßenfest u. ä.) als Spezialmarkt, Jahrmarkt oder Volksfest gemäß § 69 Gewerbeordnung festzusetzen.
Unter dem Reisegewerbe versteht die Gewerbeordnung das ambulante Gewerbe, beispielsweise "fliegende Händler" oder Standinhaber auf Privatmärkten/Flohmärkten.
Die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen (Straßen, Wege und Plätze) über den Allgemeingebrauch hinaus erfordert eine Sondernutzungserlaubnis.
Beiträge für die Erneuerung oder Verbesserung von Straßen
In der Stadt Rösrath gibt es viele Beete, die entlang der Straßen angelegt worden sind.
In der Stadt Rösrath sorgen rund 350 Straßen für die Erschließung und Erreichbarkeit der Stadtteile, Grundstücke, Schulen, Kindergärten und Einkaufsmöglichkeiten.
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