Die Ausnahmegenehmigung zum Parken gilt ein Jahr wahlweise für den Regierungsbezirk Köln oder NRW.
Die Genehmigung berechtigt beim Ausüben von Handwerker- und Dienstleistungen zum Parken
- im eingeschränktem Haltverbot und Zonenhaltverbot nach Zeichen 286 und 290 StVO
- an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung der Parkgebühr und unter Überschreitung der Höchstparkdauer
- in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Auslegen der Parkscheibe und unter Überschreitung der Höchstparkdauer
- auf Bewohnerparkplätzen
Unterlagen
- Antrag
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- Kopie der Handwerkskarte
- Kopie der Kfz-Scheine
- Fotos der Fahrzeuglängsseiten mit deutlich lesbarer fester Firmenaufschrift
Formulare
Broschüren
Gebühren
Regierungsbezirk Köln
1. Genehmigung 305,- EUR, jede weitere 153,- EUR
NRW
1. Genehmigung 350,- EUR. jede weitere 175,- EUR
Rechtliche Grundlagen
Straßenverkehrsordnung (StVO)
Bereich
Letzte Aktualisierung: 05.01.2023
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