Seit 2003 gilt das Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG). Es regelt die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Bereich des öffentlichen Rechts (soweit das Land zuständig ist) und ist ein wichtiger Teil der Umsetzung des Benachteiligungsverbotes aus Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz („Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“).
Behindertengleichstellungsgesetz PDF 0,3 MB
Der Landtag NRW hat am 1. Dezember 2010 einstimmig mit Stimmenthaltung der FDP beschlossen, die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) für alle Lebensbereiche umzusetzen. Damit verbunden ist die volle Teilhabe an der Gesellschaft. Als wesentliches Element wird die Teilhabe am allgemeinen Schulwesen genannt!
Beschluss des Landtages NRW am 1. Dezember 2010
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Am 8. Juni 2016 hat der Landtag von NRW das Inklusions-Stärkungs-Gesetz verabschiedet.
Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg in die inklusive Gesellschaft, in der Menschen mit Behinderungen selbstverständlich dazu gehören.
Mit dem Inklusionsgleichstellungsgesetz hat Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland einen übergreifenden rechtlichen Rahmen auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft geschaffen. ..
Von zentraler Bedeutung sind die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und die Schaffung umfassender Barrierefreiheit. So werde der Inklusionsbeirat als Mitwirkungsgremium der Menschen mit Behinderungen auf Landesebene gesetzlich verankert, genauso wie die Agentur Barrierefrei, die maßgeblich hilft, Barrierefreiheit durch Beratung vor Ort umzusetzen.
Das Gesetz enthält eine Fülle von Einzelregelungen, die die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen unmittelbar verbessern: Etwa den Anspruch von gehörlosen Eltern auf Gebärdensprachdolmetscher bei Elternsprechtagen in Kita und Schule. Oder die Sicherstellung von notwendigen Hilfen im Einzelfall wie Induktionsschleifen für Menschen mit Hörbehinderungen bei Veranstaltungen, Wahlschablonen für blinde oder sehbehinderte Menschen zur Ausübung ihres Wahlrechts und die Stärkung des selbstbestimmten Wohnens von Menschen mit Behinderungen durch Hilfen "aus einer Hand" bei den Landschaftsverbänden. Öffentliche Institutionen müssen passende Hilfen anbieten Menschen mit Behinderung sollen verstehen, worum es geht. Zum Beispiel sollen es alle wichtigen Informationen auch in Leichter Sprache geben.
Das Inklusions-Stärkungs-Gesetz in Leichter Sprache
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Zur Umsetzung der Inklusion werden spontane Lösungen und kreative Ideen benötigt, um eine möglichst gute Zugänglichkeit und interne Erschließung herzustellen. Ohne Barrierefreiheit gibt es keine Inklusion. Der Anspruch an eine barrierefreie Bauplanung umfasst neben barrierefreier Zugänglichkeit auch die Herstellung barrierefreier Orientierungssysteme.
Die „Checkliste Bauen für Alle“ ist eine Broschüre des Arbeitskreises der Behindertenbeauftragten, Behindertenkoordinatoren und -koordinatorinnen des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie informiert über barrierefreies Bauen und Planen und möchte dafür werben, dass sich Bauherren, Planende, Architektinnen und Architekten, aber auch alle Bürgerinnen und Bürger in ihrem jeweiligen Arbeitsbereich und im persönlichen Umfeld für eine barrierefreie Gestaltung unserer Stadt einsetzen.
Checkliste Bauen für Alle PDF 2,2 MB