Die Bescheide für die Gewerbe- und Hundesteuer wurden Mitte Januar durch das Steueramt verschickt. Bei der Hundesteuer handelt sich erstmalig um Dauerbescheide. Das heißt, dass entsprechende Benachrichtigungen in den Folgejahren nur noch versandt werden, sofern sich Änderungen am Inhalt des Bescheids ergeben. Dieses Vorgehen ist mit Blick auf den Papierverbrauch nachhaltiger und spart gleichzeitig Portokosten.
Die diesjährigen Grundsteuerbescheide sind ebenfalls in Vorbereitung und werden in den kommenden Tagen verschickt. Dabei werden die vom Finanzamt im Zuge der Grundsteuerreform ab dem 1. Januar 2025 neu festgesetzten Grundsteuermessbeträge berücksichtigt. Dem Steuerbescheid liegt ein FAQ-Merkblatt zur Grundsteuerreform bei. Das Merkblatt können Sie hier abrufen.
Durch die Grundsteuerreform erfolgt der Versand der Bescheide etwas später als gewohnt. Die erste Fälligkeit wird daher ebenfalls nach hinten verschoben und ist im Bescheid entsprechend vermerkt.
Alle Abgabenpflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, die Zahlungstermine zu beachten und einzuhalten. Wer eine direkte Abbuchung wünscht, kann der Stadtkasse ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Das Formular zum Lastschrifteinzug kann unter www.roesrath.de/steuerwesen heruntergeladen werden.