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Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Am 23. Februar 2025 steht Deutschland erneut vor einer wichtigen politischen Entscheidung: Der Neuwahl des 21. Deutschen Bundestags. Millionen wahlberechtigter Bürgerinnen und Bürger in Deutschland sind dazu aufgerufen, ihre Stimme abzugeben und über die Zusammensetzung des Parlaments für die kommende Legislaturperiode zu entscheiden.

Die Wahlbenachrichtigung
Jede wahlberechtigte Person erhält bis spätestens zum 02. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung mit der Angabe des Wahllokals. Die Wahlbenachrichtigung bestätigt die Eintragung in das Wählerverzeichnis. Die Wahlbenachrichtigung dient auch als Briefwahlantrag. Wer bis zum 02. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, wendet sich bitte an das Wahlbüro unter 02205-802 223.

Briefwahl
Die Briefwahl ermöglicht es Wählerinnen und Wählern, ihre Stimme bequem von Zuhause abzugeben. Durch den vorgezogenen Wahltermin am 23. Februar 2025 fällt der Zeitraum für die Briefwahl im Vergleich zu einer regulären Bundestagswahl geringer aus als gewohnt. Grund hierfür ist, dass erst Ende Januar über die einzelnen Landeslisten final entschieden ist und erst dann die Stimmzettel gedruckt werden können.

Für Bürgerinnen und Bürger, die ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, ist der Versand der Briefwahlunterlagen also frühestens ab dem 07. Februar 2025 möglich, da voraussichtlich erst ab diesem Zeitpunkt die Stimmzettel vorliegen.

Die Briefwahlunterlagen können aber bereits vor diesem Stichtag beantragt werden. Das geht zum einen mit Hilfe der Wahlbenachrichtigung. Über den dort abgedruckten QR-Code kann Briefwahl beantragt werden. Alternativ ist ein Antrag auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt, der handschriftlich ausgefüllt und dem Wahlbüro zugeschickt werden kann. Darüber hinaus können die Briefwahlunterlagen auch per Mail an wahlen@roesrath.de beantragt werden.

Das Wahlbüro der Stadt Rösrath sichert zu, alle eingehenden Anträge auf Briefwahlunterlagen schnellstmöglich zu bearbeiten. Aus den vorgenannten Gründen ist eine Zusendung allerdings frühestens ab dem 07. Februar möglich. Wichtig ist außerdem, die Briefwahlunterlagen nach Erhalt sorgfältig auszufüllen und rechtzeitig zurückzusenden. Damit die Stimme gültig ist, müssen die Unterlagen spätestens bis zum Wahltag, 18:00 Uhr, bei der zuständigen Stelle eingegangen sein.

Briefwahl vor Ort
Es besteht zudem die Möglichkeit ab dem 10.02.2025 die Briefwahl direkt vor Ort im Wahlbüro auszuführen. Das Wahlbüro befindet sich in der Bahnhofstraße 6 (Eingang E, neben dem Durchgang von der Bahnhofstraße zum Rathausplatz). Die Öffnungszeiten sind

Mo, Di, Mi von 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Do von 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Fr von 8.00 – 12.00 Uhr

Wählen am Wahltag im Wahllokal
Die Wahlbenachrichtigung, die alle Wahlbenachrichtigen bis spätestens 02. Februar 2025 erhalten werden, beinhaltet die Anschrift des Gebäudes, in dem sich das Wahllokal befindet. Die Stimmabgabe im Wahllokal ist am 23. Februar 2025 von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr möglich. Durch den kurzen Zeitraum für die Briefwahl wird eine Stimmabgabe im Wahllokal empfohlen. Die Stadt Rösrath hat die Zahl der Wahlkabinen in jedem Wahllokal erhöht, um auch zu Stoßzeiten das Warten auf ein Minimum zu beschränken.

Ansprechpartner bei Fragen
Bei Fragen rund um die Bundestagswahl steht Ihnen das Team im Wahlbüro der Stadt Rösrath gerne zur Verfügung. Das Wahlbüro erreichen Sie wie folgt:

Tel.:   02205-802 223
Mail:  wahlen@roesrath.de

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