Der Besuch einer Kindertageseinrichtung ist ein wichtiger Schritt im Leben eines Kindes. Um die Suche und Auswahl diesbezüglich zu erleichtern führt die Stadt Rösrath das neue online gestützte Vormerk- und Anmeldeverfahren "LITTLE BIRD" ein.
Bis zum Start des neuen Portals gilt weiterhin das Vormerkverfahren und Anmeldeverfahren für einen Kindergartenplatz: Sie können Ihr Kind persönlich in Ihrer Wunscheinrichtung oder bei der Fachberatung im Jugendamt voranmelden.
Wenn ein Krankenhaus- oder ein Kuraufenthalt des betreuenden Elternteils erforderlich wird, ist oft niemand im Haushalt, der diesen weiterführen kann und die Betreuung der Kinder übernimmt.
Ist dies bei Ihnen der Fall, können Sie bei Ihrer Krankenkasse die Übernahme der Kosten für eine Haushaltshilfe beantragen, wenn mindestens ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind in Ihrem Haushalt lebt.
Der Anspruch besteht auch dann, wenn durch die Tätigkeit der Haushaltshilfe ein Krankenhausaufenthalt vermieden werden kann, z.B. bei einer Hausgeburt. Kann die Krankenkasse selbst keine Haushaltshilfe stellen, werden Ihnen die Kosten für eine von Ihnen engagierte Ersatzkraft in angemessener Höhe erstattet (informieren Sie sich möglichst vorher, welchen Betrag Ihre Krankenkasse übernimmt). Haushaltshilfen bzw. Familienpflegerinnen werden von Sozialstationen und Wohlfahrtsverbänden vermittelt. Es gibt keine Erstattung für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grade. Unter Umständen können in diesem Fall aber Fahrtkosten und ein angemessener Verdienstausfall übernommen werden.
Eine Kur können Sie zur Vorsorge oder zur Wiederherstellung der Gesundheit beantragen. Über das Müttergenesungswerk werden spezielle Mütter- / Väterkuren und Mutter/Kind- und Vater/Kind-Kuren angeboten. In der Regel können Kinder zwischen 3 und 12 Jahren an Mutter/Kind bzw. Vater/Kind-Kuren teilnehmen. Es gibt einige wenige Einrichtungen, die auch kleinere Kinder oder behinderte Kinder ohne Altersbegrenzung aufnehmen. Vater/Kind-Kuren und Väterkuren werden nach einem eigenen Konzept durchgeführt. Ausführliche Informationen dazu finden Sie im Internet unter Müttergenesungswerk.
Sie können sich auch bei den Vermittlungsstellen der Arbeiterwohlfahrt, des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, des Deutschen Roten Kreuzes, der Katholischen Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung oder dem Müttergenesungswerk des Diakonischen Werkes erkundigen.
Die Vermittlungsstellen helfen Ihnen, den richtigen Kurplatz zu finden, die Finanzierung abzusichern und sonstige Probleme zu lösen. Die Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Mütterkur oder einer Mutter- bzw. Vater/Kind-Kur ist ein ärztliches Attest. Wenn die Gesundheit es erfordert, kann eine Kur alle vier Jahre in Anspruch genommen werden.
Am 1. Mai 2014 ist das Gesetz zur vertraulichen Geburt in Kraft getreten und sieht unter anderem vor, dass betroffene Frauen während und nach der Schwangerschaft von den rund 1600 Schwangerschaftsberatungsstellen betreut, beraten und begleitet werden. Mit dieser Regelung soll auch verhindert werden, dass verzweifelte Schwangere ihr Kind heimlich gebären und möglicherweise sogar aussetzen oder töten.
Zudem können sich Schwangere rund um die Uhr an die Nummer 0800 40 40 020 wenden. Dort erhalten sie eine kostenlose qualifizierte Erstberatung. Als 24-Stunden-Lotse vermittelt das Hilfetelefon auch an Beratungsstellen vor Ort weiter.
Die Beratung ist anonym und wird mehrsprachig angeboten.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Der Familien-Wegweiser hält nützliches Wissen für verschiedenste Lebenssituationen bereit. Über ein Stichwortverzeichnis gelangen Eltern schnell zum gesuchten Thema und zu weiterführenden Links. Das Serviceportal beantwortet rechtliche Fragen und gibt zahlreiche praktische Tipps – von A wie Aufräumen bis Z wie Zähneputzen.
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