Die Bedingungen für den Radverkehr in der Stadt Rösrath sollen schrittweise verbessert werden. Die Stadt hat ein Konzept für die Hauptverkehrsstraßen beschlossen, das in den kommenden Jahren - insbesondere durch den Landesbetrieb Straßen NRW - umgesetzt werden soll.
Ein erster wichtiger Schritt erfolgte im Herbst 2016 durch die Markierung von Schutzstreifen in Rösrath-Mitte; weitere Markierungsmaßnahmen sind in Vorbereitung.
Welche neuen Netzelemente gibt es für Radfahrer im Rösrather Straßennetz?
Schutzstreifen
sind mit einer unterbrochenen Linie auf der Fahrbahn markiert und mit Fahrrad-Symbolen (Piktogrammen) gekennzeichnet. Sie sind 1,25 bis 1,50 m breit.
Schutzstreifen sind vorrangig für Radfahrer bestimmt. Sie dürfen nur bei Bedarf von anderen Fahrzeugen mitbenutzt werden (etwa wenn die verbleibende Fahrspur für größere Fahrzeuge nicht ausreicht). Radfahrer dürfen aber nicht gefährdet werden. Zum Eigenschutz sollten Radfahrer immer auf gute Sichtbarkeit achten (Beleuchtung, Reflektoren)!
Radfahrer dürfen den Schutzstreifen nur in einer Richtung (in Fahrtrichtung rechts) benutzen.
Auf dem Schutzstreifen darf nicht geparkt werden.
Radfahrer-Aufstellflächen an Lichtsignalanlagen
An Ampelkreuzungen werden in einigen Fällen im Anschluss an den Schutzstreifen besondere Aufstellflächen markiert. Radfahrer können sich dort aufstellen, um im Blickfeld der Autofahrer anzufahren oder nach rechts oder links abzubiegen.
Sonstige Radwege
werden durch eine weiße Markierung mit einem Fußgänger-/Radfahrer-Piktogramm auf dem Pflaster gekennzeichnet; die Beschilderung mit dem blau-weißen Verkehrszeichen entfällt.
Es handelt sich überwiegend um bisher benutzungspflichtige Rad-/Gehwege, die auch weiterhin -insbesondere für langsamere Radfahrer – freigegeben sind. Radfahrer müssen ihre Geschwindigkeit an die jeweilige Situation anpassen; die Fußgänger haben auf der Fläche den Vorrang. Besondere Aufmerksamkeit gilt bei rechts abbiegenden Fahrzeugen (auch wenn der Radfahrer Vorfahrt hat)!
In der Regel ist die Befahrung nur noch in eine Richtung (in Fahrtrichtung rechts) freigegeben. Nur in seltenen Ausnahmefällen erlaubt das Schild „Radfahrer frei“ eine Benutzung in der Gegenrichtung. Für die „linken“ Radfahrer gilt: Besonders vorsichtig fahren und auf kreuzende Autos achten! Ansonsten gibt es in der Regel zusätzlich einen Schutzstreifen auf der Fahrbahn.
Kombinierte Rad- Gehwege
Der kombinierte Rad-/Gehweg muss vom Radfahrer genutzt werden. Dies gilt auch für Rennradfahrer. Außerhalb der geschlossenen Ortschaft (z.B. im Königsforst) wird aus Gründen der Verkehrssicherheit auch in Zukunft die Benutzung des kombinierten Rad-Gehwegs beibehalten. Die Benutzung ist in beiden Fahrtrichtungen möglich.
Innerorts wird in Zukunft die Benutzungspflicht schrittweise aufgehoben, um Konflikte zwischen schnellen Radfahrern und Fußgängern zu vermeiden und den Radfahrer im Blickfeld des Autofahrers zu führen.
Fahren auf der Fahrbahn
Innerorts wird in Zukunft immer auch die Benutzung der Fahrbahn für Radfahrer erlaubt.
Bei der Vorbeifahrt an parkenden Fahrzeugen ausreichend Abstand halten und die Fahrbahnmitte benutzen. So vermeidet man eine Gefährdung durch plötzlich öffnende Wagentüren und oder durch zu knapp überholende Fahrzeuge.
Unsichere Radfahrer können (soweit vorhanden) die sonstigen Radwege nutzen oder eine verkehrsärmere Nebenstrecke abseits der Hauptverkehrsstraße wählen.
Fahren entgegen der Einbahnstraße
ist zulässig, wenn dies durch Zusatzzeichen erlaubt ist.
Fahren auf dem Gehweg
Schnelle Radfahrer gehören innerorts auf die Straße! Diese Regelung gilt besonders zum Schutz der Fußgänger. Auf dem Gehweg dürfen nur Kinder bis zum Alter von zehn Jahren fahren, gegebenenfalls in Begleitung eines Erwachsenen.