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Mobilität & Verkehr

Die Stadt Rösrath ist aufgrund ihrer Lage im Ballungsraum Köln/Bonn hervorragend in das regionale, nationale und internationale Verkehrsnetz eingebunden.


Im folgenden gibt es Routenplaner und alle wichtigen Informationen zur Mobilität in der Stadt.

Überregionaler- / Fernverkehr

ÖPNV / Bus & Bahn

Schülerverkehr

Anruf-Sammeltaxi

                                                                                                                                                Stand: 1.1.2025
Welches Angebot gibt es?


Freitag und Samstag Nacht sowie vor Feiertagen fährt zwischen 1.00 Uhr und 5.00 stündlich ein Taxiservice von der Endhaltestelle der Linie 9 aus alle Ziele im Stadtgebiet an. Die Abfahrtzeiten sind auf die Ankunft der Bahnen abgestimmt. Die Fahrt erfolgt bis zur Haustür.

Wie funktioniert es?


Man meldet sich telefonisch bis 30 min vor der fahrplanmäßigen Abfahrt unter 02205 / 19731 an. Zum angegebenen Zeitpunkt warten ein oder mehrere Taxis an der Endhaltestelle Königsforst (Bushaltestelle, nicht Taxenstand). Die Wagen haben die Liniennummer 481. Mehrere Leute teilen sich ein Taxi, das nacheinander die Ziele anfährt. Der letzte Fahrgast quittiert den Endstand des Taxameters. Fahrscheine gibt es beim Taxifahrer. Mit Zeitfahrausweis (z.B. Deutschlandticket, Schülerticket, Job-Ticket) wird es billiger.


Welche Preise gelten?


Es gilt der VRS-Tarif für AST-Verkehre:


Königsforst – Rösrath: 5,20 Euro (ohne Zeitfahrausweis)

                                         4,00 Euro (mit Zeitfahrausweis) 


Hinweis:


Keine Bedienung an Sylvester, Neujahr und Karneval!


Weitere Infos:


RVK Service Hotline 0221/ 1637 1990
Stadt Rösrath, Britta Weyer 02205/ 802-415



Fahrplan Anruf-Sammeltaxi Linie 481 Königsforst - Rösrath (Nachttaxi) PDF 0,2 MB

Parken

Egal ob für Einkauf oder Arztbesuch, für den Besuch von Veranstaltungen, als Bahnpendler oder für einen Wanderausflug – es ist hilfreich zu wissen, wo es öffentliche Parkplätze gibt.


Hier finden Sie die öffentlichen Parkplätze in der Stadt Rösrath.
Durch das Anklicken des jeweiligen blauen Symbols erhalten Sie weitere Informationen.

Radverkehr

Aufgrund seiner Lage „im Grünen“ eignet sich Rösrath perfekt als Startpunkt für Ausflüge mit dem Fahrrad, egal ob „klassisch“ oder mit elektrischer Unterstützung. Die kurzen Entfernungen im Ort legen die Nutzung des Fahrrads auch für Einkauf, Schule, Sport oder für Bahnpendler nahe.


Die Stadt Rösrath arbeitet derzeit daran, ein zusammenhängendes Radverkehrsnetz zu etablieren.

Hinweise zum Radverkehr in Rösrath

Die Bedingungen für den Radverkehr in der Stadt Rösrath sollen schrittweise verbessert werden. Die Stadt hat ein Konzept für die Hauptverkehrsstraßen beschlossen, das in den kommenden Jahren - insbesondere durch den Landesbetrieb Straßen NRW - umgesetzt werden soll.

Ein erster wichtiger Schritt erfolgte im Herbst 2016 durch die Markierung von Schutzstreifen in Rösrath-Mitte; weitere Markierungsmaßnahmen sind in Vorbereitung.


Welche neuen Netzelemente gibt es für Radfahrer im Rösrather Straßennetz?

Schutzstreifen

sind mit einer unterbrochenen Linie auf der Fahrbahn markiert und mit Fahrrad-Symbolen (Piktogrammen) gekennzeichnet. Sie sind 1,25 bis 1,50 m breit.

Schutzstreifen sind vorrangig für Radfahrer bestimmt. Sie dürfen nur bei Bedarf von anderen Fahrzeugen mitbenutzt werden (etwa wenn die verbleibende Fahrspur für größere Fahrzeuge nicht ausreicht). Radfahrer dürfen aber nicht gefährdet werden. Zum Eigenschutz sollten Radfahrer immer auf gute Sichtbarkeit achten (Beleuchtung, Reflektoren)!

Radfahrer dürfen den Schutzstreifen nur in einer Richtung (in Fahrtrichtung rechts) benutzen.

Auf dem Schutzstreifen darf nicht geparkt werden.

Radfahrer-Aufstellflächen an Lichtsignalanlagen

An Ampelkreuzungen werden in einigen Fällen im Anschluss an den Schutzstreifen besondere Aufstellflächen markiert. Radfahrer können sich dort aufstellen, um im Blickfeld der Autofahrer anzufahren oder nach rechts oder links abzubiegen.

Sonstige Radwege

werden durch eine weiße Markierung mit einem Fußgänger-/Radfahrer-Piktogramm auf dem Pflaster gekennzeichnet; die Beschilderung mit dem blau-weißen Verkehrszeichen entfällt.
Es handelt sich überwiegend um bisher benutzungspflichtige Rad-/Gehwege, die auch weiterhin -insbesondere für langsamere Radfahrer – freigegeben sind. Radfahrer müssen ihre Geschwindigkeit an die jeweilige Situation anpassen; die Fußgänger haben auf der Fläche den Vorrang. Besondere Aufmerksamkeit gilt bei rechts abbiegenden Fahrzeugen (auch wenn der Radfahrer Vorfahrt hat)!
In der Regel ist die Befahrung nur noch in eine Richtung (in Fahrtrichtung rechts) freigegeben. Nur in seltenen Ausnahmefällen erlaubt das Schild „Radfahrer frei“ eine Benutzung in der Gegenrichtung. Für die „linken“ Radfahrer gilt: Besonders vorsichtig fahren und auf kreuzende Autos achten! Ansonsten gibt es in der Regel zusätzlich einen Schutzstreifen auf der Fahrbahn.

Kombinierte Rad- Gehwege

Der kombinierte Rad-/Gehweg muss vom Radfahrer genutzt werden. Dies gilt auch für Rennradfahrer. Außerhalb der geschlossenen Ortschaft (z.B. im Königsforst) wird aus Gründen der Verkehrssicherheit auch in Zukunft die Benutzung des kombinierten Rad-Gehwegs beibehalten. Die Benutzung ist in beiden Fahrtrichtungen möglich.
Innerorts wird in Zukunft die Benutzungspflicht schrittweise aufgehoben, um Konflikte zwischen schnellen Radfahrern und Fußgängern zu vermeiden und den Radfahrer im Blickfeld des Autofahrers zu führen.

Fahren auf der Fahrbahn

Innerorts wird in Zukunft immer auch die Benutzung der Fahrbahn für Radfahrer erlaubt.
Bei der Vorbeifahrt an parkenden Fahrzeugen ausreichend Abstand halten und die Fahrbahnmitte benutzen. So vermeidet man eine Gefährdung durch plötzlich öffnende Wagentüren und oder durch zu knapp überholende Fahrzeuge.
Unsichere Radfahrer können (soweit vorhanden) die sonstigen Radwege nutzen oder eine verkehrsärmere Nebenstrecke abseits der Hauptverkehrsstraße wählen.


Fahren entgegen der Einbahnstraße

ist zulässig, wenn dies durch Zusatzzeichen erlaubt ist.

Fahren auf dem Gehweg

Schnelle Radfahrer gehören innerorts auf die Straße! Diese Regelung gilt besonders zum Schutz der Fußgänger. Auf dem Gehweg dürfen nur Kinder bis zum Alter von zehn Jahren fahren, gegebenenfalls in Begleitung eines Erwachsenen.

Freies Lastenrad RöBike - kostenfrei ausleihbar

Bildquelle: Copyright Velo-City.de

Freies Lastenrad - RöBike

Im Sommer 2021 ist das ADFC RöBike an den Start gegangen und kann seitdem von allen Bürgerinnen und Bürgern bis zu 3 Tage am Stück kostenlos ausgeliehen werden.

Alle Infos zur Ausleihe und über die ADFC-Initiative finden Sie unter https://roebike.de.

E-Lastenrad- und Fahrradanhängerförderung

Privatpersonen, Gewerbetreibende, Unternehmen und Organisationen, die Lastenräder und Fahrradanhänger anschaffen wollen, werden ab dem 01. Januar 2022 durch den Rheinisch-Bergischen Kreis mit einem Zuschuss zu den Beschaffungskosten gefördert.




Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.rbk-direkt.de/foerderung-lastenrad.aspx



Mobilstationen im Rheinisch-Bergischen Kreis

Im Rahmen der Errichtung von Mobilstationen im Rheinisch-Bergischen Kreis   realisiert die Stadt Rösrath gemeinsam mit der Regionalverkehr Köln GmbH am Bahnhof Rösrath unter anderem eine neue Bike- und Ride-Anlage. Mobilstationen sind Verknüpfungspunkte mehrerer Verkehrsmittel an einem zentralen Ort. Die neue Bike- und Ride-Anlage stellt einen Baustein dar. Sie wird aus einem überdachten Fahrradunterstand mit 50 Stellplätzen sowie 20 Fahrradboxen bestehen und voraussichtlich im 2. Quartal 2021 in Betrieb gehen.

Durch die Nähe zur Metropole Köln und weiteren Großstädten entlang der Rheinschiene ist die Mobilität auch in Rösrath deutlich vom Pendler- und Durchgangsverkehr geprägt. Mit der Bike- und Ride-Anlage soll die Nutzung des Fahrrads im Vor- und Nachtransport zur Regionalbahn gefördert sowie die Park- und Ride-Situation entlastet werden. So adressiert die Anlage nicht nur den Berufs- sondern auch den Freizeitverkehr und die Naherholung. Damit trägt sie in diesem Verbundprojekt auch zu einer Attraktivitätssteigerung der gesamten Region bei.

Als Angebot zum Fahrradparken soll die Bike- und Ride-Anlage auch zu einem Wechsel vom motorisierten Individualverkehr auf das Fahrrad animieren, was wiederum der Senkung von Schadstoff- und Lärm-Emissionen zu Gute kommt.

Dieses Projekt wird durch die Europäische Union und das Land Nordrhein-Westfalen gefördert.

Elektromobilität - Förderung von Ladesäulen

Förderung privater Ladestationen für Elektroautos in Wohngebäuden und für Unternehmen

Für private Ladestationen für Elektroautos in Wohngebäuden gibt es einen Bundeszuschuss, der bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden kann.

Des Weiteren lassen sich derartige Fördermöglichkeiten auch über die Fördermittel-Suchmaschine des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen „Förderfinder" ermitteln.

Die Suchmaschine „Förderfinder“ adressiert ebenso Unternehmen. Für diese bietet darüber hinaus die Rheinisch-Bergische Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (RBW) Fördermittelberatung an.

Verkehrslage

Die aktuelle Verkehrslage rund um Köln können Sie sich in der Karte anzeigen lassen.

Dienststelle

Stadt Rösrath

Fachbereich 4 Planen, Bauen, Umwelt, Mobilität

Bereich Planen und Umwelt

Leitung Götz Funke

Fon 02205 / 802 419

Fax 02205 / 802 88 419

Goetz.Funke@Roesrath.de