Forderungen der Stadt Rösrath, die nicht zum Zeitpunkt der Fälligkeit beglichen wurden, werden gemahnt. Sofern auch die Mahnung nicht erfolgreich ist, setzt im Rahmen der gesetzlichen Regelungen das Vollstreckungsverfahren ein. Hierbei werden gegebenenfalls nicht nur Kontenpfändungen erforderlich, sondern auch Lohn– oder Sachpfändungen, zum Beispiel KfZ, durchgeführt.
Ergänzend ist die Stadt Rösrath aber auch verpflichtet, Vollstreckungen für andere Körperschaften des öffentlichen Rechts durchzuführen.
Die Vollziehungsbeamten sind zuständig für alle zwangsweise beizutreibenden Forderungen der Stadtkasse Rösrath.
Persönliche Sprechzeiten der Vollziehungsbeamten:
nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
unter 02205/802-515 oder 02205/802-516
Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen wollen um zukünftige Mahnungen zu vermeiden, benutzen Sie bitte unten stehendes Formular. Aufgrund einer EU-Richtlinie dürfen wir nur noch schrftliche Einzugsermächtigungen akzeptieren.
Die Stadtkasse besitzt folgende Bankverbindungen:
Kreissparkasse Köln
IBAN: DE76 3705 0299 0327 0001 10
BIC: COKSDE33
VR Bank eG Bergisch Gladbach-Leverkusen
IBAN: DE29 3706 2600 1580 2330 11
BIC: GENODED1PAF
Wir bitten Sie im Verwendungszweck auf jeden Fall das Kassenzeichen mitanzugeben. Sonst ist eine korrekte Zuordnung Ihrer Überweisung nicht möglich.
Außerdem haben Sie die Möglichkeit der Stadtkasse Rösrath ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.
Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen wollen, benutzen Sie bitte das untenstehende Formular. Aufgrund einer EU-Richtlinie dürfen wir nur noch schriftliche Einzugsermächtigungen akzeptieren.