Immobilie aus dem Fördergebiet
Die Fassaden der Häuser geben einem Stadtteil sein Gesicht. Helle Anstriche und saubere Fassaden können bereits im unmittelbaren Umfeld das Lebensgefühl in der Nachbarschaft positiv beeinflussen und die Identifikation mit dem Umfeld stärken. Über das sogenannte Hof- und Fassadenprogramm haben Eigentümerinnen und Eigentümer auch in Rösrath die Möglichkeit, für die gestalterische Aufwertung von Gebäudefassaden und privaten Hofflächen eine finanzielle Unterstützung zu erhalten.
Das Hof- und Fassadenprogramm ist Teil des Integrierten Handlungskonzeptes (InHK) für die Stadt Rösrath. Dieses umfasst verschiedene Ziele und Maßnahmen, die die Stadt attraktiver machen und städtebaulich aufwerten sollen. Das Hof- und Fassadenprogramm richtet sich dabei explizit an private Eigentümerinnen und Eigentümer.
Förderfähig sind Vorhaben, die zu einer Aufwertung und Verschönerung des Erscheinungsbildes der Rösrather Innenstadt beitragen. Dazu gehören unter anderem der Neuanstrich von Fassaden, die Begrünung von Fassaden und öffentlich einsehbaren Hof- oder Dachflächen sowie die Entsiegelung von öffentlich einsehbaren Hofflächen.
Im Rahmen des Hof- und Fassadenprogramms erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten. Für die Gewährung von Fördermitteln ist die Einhaltung der von der Stadt Rösrath aufgestellten Förderrichtlinien für die Umsetzung des Hof- und Fassadenprogramms zu beachten.
Antragsablauf
Eine kostenlose Erstberatung und Hilfe bei der Antragstellung können Sie durch die DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft erhalten:
DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH
Hochstadenring 50
53119 Bonn
Hans-Ulrich Schneider
Telefon: 0228 555237-25
E-Mail: hans-ulrich.schneider@dsk-gmbh.de
Web: www.dsk-gmbh.de
Nutzen Sie außerdem gerne auch die unten verlinkte Checkliste zur ersten Übersicht.
Die Förderrichtlinie für das Hof- und Fassadenprogramm sowie das Antragsformular stehen weiter unten zum Download bereit.
Beachten Sie bitte auch die untenstehenden Hinweise zum Datenschutz am Ende dieser Seite.
Beschreiben Sie im Antrag die geplanten Maßnahmen möglichst eindeutig.
Reichen Sie mindestens drei Vergleichsangebote von verschiedenen Fachbetrieben ein.
Fügen Sie außerdem einen Lageplan, Fotos, einen Eigentümernachweis sowie ggf. erforderliche Genehmigungen und Erlaubnisse bei.
Sobald alle notwendigen Unterlagen vollständig vorliegen, wird geprüft, ob die beantragten Maßnahmen den Vorgaben der Förderrichtlinie entsprechen.
Trifft dies zu, erhalten Sie durch die Stadt Rösrath einen schriftlichen Bewilligungsbescheid.
Vor Erhalt des Bewilligungsbescheides darf nicht mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden.
Ist die Maßnahme abgeschlossen, teilen Sie dies bitte umgehend der Stadt Rösrath schriftlich mit und reichen Sie dabei alle benötigten Nachweise ein, die eine ordnungsgemäße Umsetzung der zuvor bewilligten Maßnahme belegen (Rechnungen, Fotodokumentation etc.).
Bei Bedarf wird auch eine Ortsbesichtigung durch einen Mitarbeitenden der Stadt oder durch einen durch die Stadt beauftragten Dienstleister durchgeführt.
Nach durchgeführter Prüfung erfolgt die Auszahlung des Zuschusses.
Unterlagen
Alle notwendigen Unterlagen können Sie hier abrufen:
InHK_Rösrath_Fassadenprogramm_1_Richtlinien.pdf
InHK_Rösrath_Fassadenprogramm_2_ANBest-P.pdf
InHK_Rösrath_Fassadenprogramm_3_Checkliste Modernisierungsmaßnahmen.pdf
InHK_Rösrath_Fassadenprogramm_4_Antragsformular.pdf
Möchten Sie eine Maßnahme über das Hof- und Fassadenprogramm fördern lassen, stellen Sie bitte sicher, dass Ihr Vorhaben den Förderrichtlinien entspricht.
Füllen Sie für jede Maßnahme Ihren Antrag vollständig und wahrheitsgemäß aus!
Ihr Objekt liegt nicht innerhalb des InHK-Fördergebiets?
Suchen Sie die Förderdatenbank nach passenden Fördermöglichkeiten ab!
Stand: Oktober 2024