Unter welchen Voraussetzungen darf ich zukünftig einen anderen Familiennamen beziehungsweise einen anderen Vornamen tragen?
Sie können Ihren Namen in den Fahrzeugpapieren persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person ändern lassen.
Für die Namensgebung des Kindes ist maßgeblich, wer die elterliche Sorge hat.
Zuständig ist grundsätzlich das örtliche Standesamt der Gemeinde / der Stadt, in der das Kind gemeldet ist.
Naturdenkmale im Innenbereich des Rheinisch-Bergischen Kreises (Bekanntmachung der ordnungsbehördlichen Verordnung)
Der Rheinisch-Bergische Kreis bietet eine ausgesprochen hohe Lebensqualität. In seine Naherholungs- und Waldgebiete sind über sechztig Naturschutzgebiete eingebettet. Hier erhalten Sie mehr Informationen.
Ausgleich der Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes
Mit der Navigationsprüfstelle können Sie die Genauigkeit Ihrer Navigationshilfe oder Ihres GPS-Empfängers überprüfen.
Das Projekt Netzwerk Frühe Förderung war eines von sechs Modellprojekten des Landesjugendamtes Rheinland mit dem Ziel, Handlungsgrundlagen für die Planung, Organisation und Steuerung von kommunalen Netzwerken Früher Förderung / Früher Hilfen in Verantwortung des Jugendamtes zu erarbeiten. Die Erfahrungen des Modellprojektes wurden in der Arbeit des Jugendamtes fest installiert. Diese Arbeit wird ab 2012 insbesondere mit Blick auf die Anforderungen des Bundeskinderschutzgesetzes weiterentwickelt.
Internationale Koordinatensysteme bilden die Netzgrundlage von Karten.
Das Netzwerk Wohnungsnot RheinBerg der Diakonisches Werk Köln und Region gGmbH bietet Hilfen für Menschen in Wohnungsnot.