Für Personen mit dem Vermerk "Außergewöhnliche Gehbehinderung (aG)" oder "Blind (BL)" im Schwerbehindertenausweis ist die Ausfertigung eines Parkausweises für Schwerbehinderte im Bürgerbüro möglich.
Unterlagen
- gültiger Schwerbehindertenausweis
- ein aktuelles Lichtbild
Broschüren
Gebühren
Bereich
Letzte Aktualisierung: 08.06.2022
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