Erlaubnis zum Fischen / Angeln
Fischereischeine gibt es als Jahres- oder als 5-Jahres Scheine. Die Gültigkeitsdauer bezieht sich auf Kalenderjahre. Die Verlängerung von Fischereischeinen ist nur am aktuellen Wohnort möglich.
Kinder, die älter als 14 Jahre sind, dürfen nach abgelegter Fischerprüfung (Ablegen ab Vollendung des 13. Lebensjahres möglich) den normalen Jahres- oder 5-Jahresschein erhalten.
Kinder zwischen 10 und 16 Jahren dürfen ohne Fischerprüfung den Jugendfischereischein erhalten. Die Erlaubnis zum Fischen besteht nur in Begleitung eines autorisierten Erwachsenen. Der Jugendfischereischein wird immer bis Ende des Jahres ausgestellt, in dem er beantragt wird, max. bis zum 16. Geburtstag.
Unterlagen
Fischerprüfungsbescheinigung
Gebühren
- Jahresfischereischein: 16,00 Euro
- 5-Jahresfischereischein: 48,00 Euro
- Jugendfischereischein: 8,00 Euro
Bereich
Letzte Aktualisierung: 08.06.2022
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