Erstellung der Jahres- und Gesamtabschlüsse
Kernstück des Jahresabschlusses sind die Bilanz, die Ergebnis- und Finanzrechnung, der Anhang und der Lagebericht. Sie geben stichtagsbezogen die wirtschaftliche Situation der Stadt Rösrath wieder. Grundlage für die Erstellung sind die Vermögensermittlung, die Feststellung von Forderungen und Verbindlichkeiten, welche aus der Ergebnis- und Finanzrechnung werden. Diese werden mit weiteren erläuternden Anlagen wie einem Lagebericht der Bilanz beigefügt.
Zusätzlich zu dem Jahresabschluss ist auch jährlich ein Gesamtabschluss, auch Konzernabschluss oder konsolidierter Jahresabschluss genannt, zu erstellen. Dieser wird aus dem Jahresabschluss der Kernverwaltung mit den Abschlüssen der einzubeziehenden Unternehmen erstellt. Hierbei sind der Bewertungen einzubeziehenden Unternehmen anzupassen und um die wechselseitigen wirtschaftlichen Beziehungen zu bereinigen. Der Gesamtabschluss stellt somit die gesamtwirtschaftliche Situation des „Konzerns“ Stadt Rösrath stichtagsbezogen dar.
Anlagenbuchhaltung
Um das Vermögen und den Vermögensverzehr darstellen zu können, werden in der Anlagebuchhaltung die vermögensrelevanten Buchungsvorgänge verarbeitet. Hierbei sind alle Vermögensgegenstände aufgeführt. Die Anlagebuchhaltung bildet eine wesentliche Grundlage für die Bilanzerstellung.
Beteiligungen
Neben der städtischen Verwaltung werden kommunale Aufgaben auch durch öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Organisationen wahrgenommen, an denen die Stadt beteiligt ist. Die Verwaltung dieser Beteiligungen und die Erstellung eines Beteiligungsberichtes erfolgt im Bereich der Haushaltswirtschaft.