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Beistandschaft - was bedeutet das?

Der Beistand hilft dabei, die Vaterschaft zu klären.

Der Beistand hilft dabei, Unterhaltsansprüche des Kindes
oder des betreuenden Elternteils zu ermitteln und geltend
zu machen.

Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Jugendamts
kann als Beistand für Ihr Kind auftreten und es in rechtlichen Angelegenheiten vertreten, zum Beispiel wenn eine Einigung außerhalb des Gerichts nicht möglich ist.


Eine Beistandschaft kann beantragt werden, unabhängig davon, ob alleiniges oder gemeinsames Sorgerecht für das Kind besteht.


Die Beistandschaft hat keinen Einfluss auf das Sorgerecht der Eltern.

Die Beistandschaft ist kostenlos.

Dienststelle

Stadt Rösrath

Fachbereich 2 Jugend, Bildung, Sport

Bereich Verwaltung Jugend

Leitung Peter Gold

Fon 02205 / 802 310

Fax 02205 / 802 88 310

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