Unter dem Reisegewerbe versteht die Gewerbeordnung das ambulante Gewerbe, beispielsweise "fliegende Händler" oder Standinhaber auf Privatmärkten/Flohmärkten.
Für jeden Deutschen kann auf Antrag ein Reisepass ausgestellt werden. Dieser ist 10 Jahre gültig, bei Personen unter 24 Jahren, 6 Jahre.
Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein wesentlicher Teil der sozialen Sicherheit des Bürgers.
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