Jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und der allgemeinen Meldepflicht unterliegt, ist verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen (dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen).
Gemäß § 34 der Gewerbeordnung (GewO) bedarf derjenige, der das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben will, der Erlaubnis (Pfandleiherlaubnis).
Um die richtige Werbung zu betreiben, ist "Plakatieren" bei vielen eine beliebte Methode. Damit dies jedoch nicht Überhand nimmt und seinen ordnungsgemäßen Weg geht, müssen Plakatierungen beantragt werden.
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