Sie haben einen Gegenstand gefunden oder verloren?
Für die Entgegennahme und Verwaltung von Fundsachen ist das Bürgerbüro zuständig. Die Mitarbeiter/innen helfen Ihnen gerne weiter...
Fundsachen werden 6 Monate lang im Bürgerbüro aufbewahrt.
- Meldet sich der Besitzer, so kann der Finder von diesem einen Finderlohn verlangen, dessen Höhe vom Wert der Fundsache abhängig ist.
- Meldet sich der Besitzer nicht, so kann der Finder nach Ablauf der 6 Monate das Eigentum an der Fundsache erwerben.
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Letzte Aktualisierung: 08.06.2022
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