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Warnung vor Giftködern

Warnung vor Giftködern

In Rösrath ist es am 08. Oktober zu einem bestätigten Fall gekommen, in dem ein Hund – höchstwahrscheinlich durch das Fressen eines ausgelegten Giftköders – Erscheinungen einer Vergiftung zeigte. Da der Hundehalter die Symptome richtig gedeutet hat und umgehend einen Tierarzt aufgesucht hat, geht es dem Hund wieder gut. Der Tierarzt hat unterdessen die Vergiftung bestätigt. Der Vorfall wurde zur Anzeige gebracht.

Die Wege rund um Schloss Eulenbroich, wo der Hundehalter mit seinem Vierbeiner spazieren war, wurden daraufhin abgesucht. Es konnten keine weiteren Giftköder gefunden werden.

Das Ordnungsamt rät dennoch Hundehalterinnen und Hundehaltern zur besonderen Sensibilität: Achten Sie darauf, was ihr Vierbeiner erschnuppert und bei der Gassirunde in den Mund nimmt. Sollten Sie einen Giftköder entdecken, setzen Sie die Polizei über den Fund in Kenntnis.

Das Auslegen von Giftködern fällt unter Tierquälerei und das ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe geahndet werden.

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