Das Risiko, von einer Katastrophe betroffen zu sein, ist glücklicherweise vergleichsweise gering. Dennoch sollte man sich mit möglichen Szenarien auseinandersetzen, um im Fall der Fälle nicht völlig unvorbereitet getroffen zu werden. Diesmal geht es um das Notfallgepäckstück, das man griffbereit haben sollte, wenn man im Notfall gezwungen ist, kurzfristig seine eigenen vier Wände zu verlassen.
Wenn es schnell gehen muss: Das Notfallgepäck
Hochwasser, Feuer, Chemie-Unfall, Bombenentschärfung - es gibt viele Gründe, warum man möglichst schnell sein Zuhause verlassen muss. In stressigen Situationen kann es schwerfallen, an alles Wichtige zu denken - oder es bleibt schlichtweg zu wenig Zeit. Ein Grundstock an Notgepäck sollte daher griffbereit sein.
Im Rahmen unserer Reihe zum Thema Selbstvorsorge für Krisensituationen haben wir in den vergangenen Ausgaben verschiedene Eckpunkte angesprochen, die dabei helfen sollen, von einem möglichen Ernstfall nicht völlig unvorbereitet getroffen zu werden. Dazu gehört auch die Vorbereitung eines Notgepäckstückes.
Selbst wenn die Zeit reichen sollte, beispielsweise bei einer Evakuierung noch einige Dinge einzupacken - es ist schwer, in einer stressigen Situation an alles zu denken. Planen Sie daher lieber vor. Berücksichtigen Sie auch die Möglichkeit, dass es längere Zeit dauern könnte, bis Sie Ihre Wohnung wieder betreten können. Vielleicht müssen Sie erst in eine Notunterkunft oder bei Bekannten unterkommen. Das Notgepäck soll helfen, die ersten Tage außer Haus zurechtzukommen.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) empfiehlt einen Rucksack mit wichtigen Gegenständen vorzubereiten. Oberste Grundregel: Nehmen Sie für jedes Familienmitglied nicht mehr mit als in einen Rucksack passt. Was alles ins Notfallgepäck sollte, können Sie unter www.bbk.bund.de zu einsehen.
Wie verhalte ich mich im Fall einer Evakuierung und wie läuft diese ab?
Eine Evakuierung unterscheidet sich von Flucht darin, dass sie geordnet und möglichst organisiert abläuft. Verlassen viele Menschen unkoordiniert einen gefährdeten Bereich, so dauert dies nicht nur länger, durch das Fluchtverhalten entstehen zusätzliche Gefahren.
Daher werden Evakuierungen angeordnet. In der Anordnung wird festgelegt, wer, wann welches Gebiet räumen muss. Haben Sie also Kenntnis über eine Gefahrenlage, verfolgen Sie unbedingt die Nachrichtenlage und achten Sie auf Anweisungen der Ordnungsbehörde und Feuerwehr.
Die Aufforderung zur Evakuierung kann im Internet veröffentlicht, im Radio oder Fernsehen mitgeteilt und über Warn-Apps sowie Cell-Broadcast verbreitet werden. Im Gefahrenbereich finden im Anschluss Klingeldurchläufe statt, bei denen die vor Ort befindlichen Menschen auf die Situation hingewiesen werden. Dabei kann auch ermittelt werden, ob jemand für die Evakuierung auf Hilfe angewiesen ist. Hierzu stehen Personentransportfahrzeuge und Krankenwagen bereit. Der Bedarf nach Unterstützung kann auch über die Leitstelle der Feuerwehr oder eine dafür eingerichtete Rufnummer erfolgen. Ein weißes Bettlaken, das aus dem Fenster hängt wird allgemein als Hilferuf wahrgenommen. Vorsorglich können Sie sich in ein Notfallregister eintragen: www.notfallregister.eu
Verlassen Sie den Gefahrenbereich ruhig und geordnet und folgen Sie den vorgegebenen Wegen. Folgen Sie bei einer Evakuierung unbedingt den Anweisungen der Einsatzkräfte. Versuchen Sie nicht, in den geräumten Bereich zurückzukehren. Auch bei einer Evakuierung gilt: Helfen Sie denen, die Hilfe brauchen, bringen Sie sich aber nicht selbst in Gefahr.
Für öffentliche Gebäude, wie Schulen oder Krankenhäuser gibt es spezielle Evakuierungs- und Räumungspläne. Das dortige Personal ist geschult, beim geordneten Verlassen des Gebäudes zu unterstützen.
Die meisten Menschen kommen bei einer Evakuierung bei Verwandten und Freunden unter. Im Falle einer Evakuierung richtet die Stadt Rösrath, auch in Zusammenarbeit mit der Freiwilligen Feuerwehr und Sanitätsorganisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz eine oder mehrere Notunterkünfte außerhalb des Gefahrenbereiches ein. Dies kann zum Beispiel eine Turnhalle oder eine Versammlungsstätte sein. Sollte die Evakuierung über einen längeren Zeitraum bestehen bleiben, so bestehen hier auch Übernachtungsmöglichkeiten. Normalerweise kann der Grund für die Evakuierung wieder behoben werden und eine Rückkehr nach Hause ist bald wieder möglich.
Evakuierungen dienen dazu, Menschenleben zu schützen. Ist eine Evakuierung angeordnet, so gibt es keine Möglichkeit „freiwillig“ im Gefahrenbereich zu verbleiben. Nötigenfalls müssen uneinsichtige Personen durch die Polizei begleitet werden, was zu Verzögerungen und einer unnötigen Gefährdung der Einsatzkräfte führt.
Glücklicherweise erfordern nur wenige Krisen eine Evakuierung. Sollten durch einen Stromausfall oder ein anderes Ereignis keine Notrufe mehr möglich sein, so richtet die Stadt Rösrath Notfall-Informationspunkte (NIPs) ein. Hier können Bürgerinnen und Bürger Notrufe absetzen und erhalten Informationen sowie kleinere Hilfeleistungen. In Rösrath gibt es sechs Standorte, an denen im Ernstfall „NIPs“ eingerichtet werden. Diese befinden sich am Historischen Rathaus in Hoffnungsthal, an den Feuerwehrhäusern in Forsbach, Hoffnungsthal, Rösrath und Kleineichen sowie beim DRK-Ortsverein in der Walter-Ahrendt-Straße.
Weitere Artikel
An dieser Stelle erhalten Sie in den kommenden Wochen weitere Informationen zu Themen der Selbstvorsorge. Nachfolgend können Sie außerdem lesen, welche thematischen Schwerpunkte wir zuletzt in den Fokus genommen haben:
Die Dokumentenmappe (PDF-Datei)
Der eigene Notvorrat (PDF-Datei)
Abhängigkeit von der kritischen Infrastruktur (PDF-Datei)
Die eigenen vier Wände (PDF-Datei)
Warnung der Bevölkerung (PDF-Datei)
Bei konkreten Fragen wenden Sie sich gerne an bevoelkerungsschutz@62cc20556cd34c72b07ea1678fa4dabaroesrath.de
oder schauen Sie hier:
https://www.roesrath.de/bevoelkerungsschutz