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Bürgeranträge / Bürgerinitiativen

Alle Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit das Leben in der Stadt durch Anregungen und Ideen aktiv mit zu gestalten.



Durch Unterschriftensammlungen oder Bürgerinitiativen können Veränderungen zum Beispiel bei Spielstraßen, Spielplätzen, Verkehrsberuhigungen erreicht werden.

Hierzu gibt es verschiedene – in der Gemeindeordnung NRW verankerte – Möglichkeiten, sich entsprechend einzubringen und zu beteiligen.




Anregungen und Beschwerden
Anregungen und Beschwerden – früher auch Bürgerantrag genannt – können von jedem an den Bürgermeister gerichtet werden. Grundlage hierfür ist § 24 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 5 der Hauptsatzung.  

Einwohnerantrag
Darüber hinaus gibt es gem. § 25 Gemeindeordnung NRW für Einwohner die Möglichkeit, einen Einwohnerantrag zu stellen. Unter gewissen Voraussetzungen kann beantragt werden, dass der Rat über eine bestimmte Angelegenheit, für die er gesetzlich zuständig ist, berät und entscheidet. 

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
Als letzte Stufe können Bürger beantragen (Bürgerbegehren), dass sie an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst entscheiden (Bürgerentscheid). Grundlage hierfür ist § 26 der Gemeindeordnung NRW sowie die Satzung der Stadt Rösrath über die Durchführung von Bürgerentscheiden vom 03.03.2009.

Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Ortsrecht und Satzungen der Stadt Rösrath


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Letzte Aktualisierung: 05.05.2021
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