Ergänzende Regelungen für den vorbeugenden Brandschutz.
Die ergänzenden Regelungen für den vorbeugenden Brandschutz in der Stadt Rösrath dienen der Vervollständigung der technischen Anschlussbedingungen des Rheinisch-Bergischen Kreises zum Anschluss von Brandmeldeanlagen an die Leitstelle.
Das Dokument richtet sich an Planer und Betreiber von Brandmeldeanlagen. Es gibt Auskunft über die Erstellung von Feuerwehrplänen und die Anforderung von Anleiter- und Anfahrproben. Im Weiteren sind Regelungen zur Mitbenutzung der Feuerwehrschließanlage enthalten.
Das Dokument kann bei den genannten Ansprechpartnerinnen angefordert werden.
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Letzte Aktualisierung: 08.10.2024
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