Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
aktuell wird in vielen Straßen Rösraths gebaut: Neben Straßensanierungen und Aufbrüchen für Leitungsanschlüsse im Rahmen von Gebäudearbeiten macht der aktuell laufende Glasfaserausbau den Großteil der Straßenbaustellen aus. Schwerpunktmäßig ist derzeit der Bereich Rösrath-Mitte von Aufbrüchen, Schotterflächen und Fräskanten betroffen. Die Stadt als Wegebaulastträger und die verantwortlichen Straßen- und Tiefbauunternehmen wissen um die teilweise belastenden Situationen für die Anwohner in den Baustellenbereichen. Unser gemeinsames Ziel ist es, diese Belastungen unter den gegebenen Umständen für alle Betroffenen möglichst gering zu halten.
Viele typische Probleme, die Ihnen gar nicht erst aufgefallen sind, konnten durch Planungsabstimmungen bereits im Vorfeld vermieden werden. So konnten beispielsweise bei den Straßenarbeiten in der Scharrenbroicher Straße, im Lindenweg, Sandweg und An der Foche nicht nur die Straßen neu gebaut, sondern gleichzeitig für den Breitbandausbau weitestgehend vorbereitet werden. Nicht immer und nicht in allen Bereichen sind solche Abstimmungen möglich oder können von der Planung in die Praxis überführt werden. Unvorhersehbare Ereignisse können dazu führen, dass eine frisch asphaltierte Straße bereits nach kurzer Zeit wieder aufgebrochen und anschließend „geflickt“ werden muss. Hierbei ist meistens nicht einmal der Glasfaserausbau ursächlich, obwohl dieser gerade ebenfalls stattfindet. Auch Kabelschäden bei Strom oder Telekommunikationsleitungen (Kupfernetz) machen regelmäßig Aufbrüche notwendig. Hinzu kommen Aufbrüche nach Rohrbrüchen oder der Austausch von Hydranten/Schiebern der Wasserversorgung. Kommt all das in den aktuellen Ausbaugebieten zusammen, führt dies unweigerlicher zu Verstimmungen. Wir bitten Sie in solchen Fällen um Ihr Verständnis.
Es ist uns als Stadt rechtlich übrigens nicht möglich, Telekommunikationsunternehmen, die ein Glasfasernetz ausbauen wollen, daran zu hindern. Gleiches gilt für die auffallend flache Verlegung der Glasfaserleerrohre. Diese sogenannte „Mindertiefenverlegung“ ist so im Telekommunikationsgesetz verankert. Eine freiwillige Verlegung in größerer Tiefe ist nach aktuellem Stand nur in Kleineichen vorgesehen. Sofern es keine begründeten Bedenken gegen einzelne Ausbauabschnitte gibt, sind die entsprechenden Vorhaben durch den Straßenbaulastträger nach Telekommunikationsgesetz zu genehmigen. Beantragt ein Telekommunikationsunternehmen einen Straßenaufbruch, obwohl die betroffene Straße erst kürzlich fertiggestellt worden ist, muss die Stadt den Aufbruch zulassen.
Die meisten der aktuellen Anfragen und Mitteilungen bezüglich der laufenden Baustellen betreffen den Zustand der Geh- und Radwege sowie der Straßen. Bitte haben Sie dabei stets im Hinterkopf, dass es sich aktuell noch immer um Baustellenbereiche handelt, auch wenn diese zwischenzeitlich wieder für den Personen- und Fahrzeugverkehr freigegeben werden. Dies ist als eine Erleichterung für die ansonsten von Teil- oder gar Vollsperrungen betroffenen Anlieger zu betrachten, keinesfalls jedoch als Einladung zur Geschwindigkeitsüberschreitung – zu keiner Zeit!
Bedenken Sie auch, dass Sie als Verkehrsteilnehmer – jederzeit – mit Eingriffen in den Straßenverkehr rechnen müssen: Spielende Kinder, Tiere oder Gegenstände auf der Fahrbahn sind nicht nur theoretische Gefahren bei der Führerscheinprüfung, sondern Teil der Lebenswirklichkeit jedes Verkehrsteilnehmers. Die besondere Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer und Vorsicht bei unerwarteten Hindernissen wie Straßenunebenheiten gilt umso mehr in Baustellenbereichen. Hier ist es unerlässlich, dass Sie stets mit einer an die örtlichen Gegebenheiten angepassten Geschwindigkeit unterwegs sind, um nicht andere Personen zu verletzen oder Ihr Fahrzeug selbstverschuldet zu beschädigen.
Schotter und Sand sind selbstverständlich kein adäquater Ersatz für eine plane Asphaltoberfläche. Mobilitätseingeschränkte Personen sollten sich daher mit größter Vorsicht auf solchen Flächen bewegen und im Zweifel um Unterstützung fragen. Ebenso muss Kindern durch die Erziehungsberechtigten bewusstgemacht werden, dass unachtsames Verhalten in Verletzungen resultieren kann. Auch dies gilt nicht nur explizit für Baustellenbereiche.
Viele der aktuell noch provisorisch verschlossenen Bereiche werden in den kommenden Tagen und Wochen zunächst mit einer gröberen Asphalttragschicht gefüllt. Diese endet etwa 4 bis 5 cm unterhalb der regulären Asphaltoberfläche. Anschließend werden vorbereitend Fräskanten in den Asphalt geschnitten und die überstehenden Deckschichtränder entfernt. Als nächster Schritt werden Bitumenfugenbänder an der Fräskante befestigt und der fehlende Bereich wird mit einer feinkörnigeren Deckschicht verfüllt. Per Walze oder Rüttler wird die Oberfläche verdichtet und an das bestehende Höhenniveau angepasst.
Diese Asphaltarbeiten setzen voraus, dass der zu asphaltierende Bereich frei von Hindernissen wie z. B. abgestellten Fahrzeugen ist. Andernfalls müssen die Arbeiten in diesen Bereichen unterbrochen werden und die Fertigstellung verzögert sich entsprechend. Doch auch zu niedrige oder zu hohe Temperaturen und anhaltende Regenfälle können Asphaltarbeiten verzögern. Temperaturen unter 7°C eigenen sich nicht für Asphaltarbeiten und bei zu hohen Temperaturen besteht die Gefahr einer Gesundheitsgefährdung für die Arbeiter durch Hitze. Starker oder anhaltender Regen wiederum hat Auswirkungen auf die Haftung von Tragschicht und Deckschicht und kann zu Materialversagen führen. Aus diesen Gründen mussten die Asphaltarbeiten in diesem Jahr bereits mehrfach pausiert werden. Auch andere Gründe, wie die Auswirkungen von Lieferproblemen als Folge der Pandemie, des Krieges in der Ukraine und der daraus resultierenden Engpässe bei der Asphaltproduktion oder auch schlicht die Urlaubszeit, führten zu Verzögerungen bei den Asphaltarbeiten.
Aktuell werden daher die Asphaltarbeiten priorisiert vorangetrieben.
Bis Wintereinbruch werden die meisten der noch bestehenden Baustellenbereiche mit einer Deckschicht versehen sein.
Dies bedeutet nicht, dass die besagten Stellen dann auch fertiggestellt sind. Die Fertigstellung erfolgt erst durch Endabnahme der Baustelle durch den zuständigen Straßenbaulastträger. In den meisten Bereichen also erfolgt die Endabnahme durch die Stadt Rösrath. Dabei wird im Rahmen einer genauen Begehung aller betroffenen Flächen geprüft, ob die Straßenarbeiten ordnungsgemäß ausgeführt und die Verkehrsflächen wieder gefahrlos benutzt werden können.
Die Stadt Rösrath hofft, dass diese Informationen Ihnen dabei helfen, die aktuellen Baustellensituationen besser einordnen zu können.
Informationsstand: 11.2023
(Aktualisierung des Bauzeitenplans wegen erneuter Verzögerungen durch Witterung)