Sie ziehen um?
Vergessen Sie dann bitte nicht, sich innerhalb von zwei Wochen an-, ab- oder umzumelden.
Für alle Meldeangelegenheiten stehen Ihnen die Mitarbeiter/Innen unseres Bürgerbüros zur Verfügung.
Umzug ins Ausland: In diesem Fall ist eine Abmeldung erforderlich!
Hinweis:
Bitte vergessen Sie nicht auch Ihr Fahrzeug an-, um-, bzw. abzumelden. (s. "Verwandte Services" rechts)
Unterlagen
- Ihre Ausweispapiere (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis)
- für Kinder zusätzlich die Geburtsurkunde
- Wohnungsgeberbestätigung
Formulare
Gebühren
Rechtliche Grundlagen
Bereich
Letzte Aktualisierung: 08.06.2022
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