Leichen dürfen in Orte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur mit einem Leichenpass befördert werden. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.
Unterlagen
- Todesbescheinigung
- Bescheinigung über die weitere, von der zuständigen Gesundheitsbehörde durchgeführte, ärztliche Leichenschau
- Bescheinigung über die Eintragung des Sterbefalles durch das zuständige Standesamt
Gebühren
Bereich
Letzte Aktualisierung: 15.02.2024
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