Amtliche Bescheinigung der Richtigkeit einer Abschrift, Kopie oder Unterschrift
Beglaubigung von Abschriften und Kopien:
- Schriftstück von einer deutschen Behörde ausgestellt oder
- zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt
Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich bitte an einen Notar.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Beglaubigungen von Personenstandsurkunden (z.B. Geburtsurkunden) oder für Rentenangelegenheiten vornehmen können. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie rechts unter
"Verwandte Services". Gerichtliche Urkunden (z.B. Scheidungsurteile) erhalten Sie beim jeweiligen Land- bzw. Amtsgericht.
Beglaubigung von Unterschriften:
- Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder einer sonstigen Stelle, der aufgrund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist
Eine Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollzogen oder anerkannt wird.
Hinweis zu ausländischen Urkunden:
Zum Thema Beglaubigungen, Legalisation, Apostille, Beschaffung von Urkunden für oder aus dem Ausland informieren Sie sich bitte auf den Seiten des Auswärtigen Amtes, der Bezirksregierung Köln und des Bundesverwaltungsamtes.
Unterlagen
Bei Beglaubigung von Unterschriften zusätzlich:
- Personalausweis / Reisepass
Gebühren
- 4,00 Euro pro beglaubigtes Dokument
- 3,00 Euro pro beglaubigter Unterschrift
Beglaubigungen für Bewerbungen um Ausbildungsstellen / Studienplätze (sofern noch keine abgeschlossene Berufsausbildung oder Bachelor vorhanden) sind kostenlos.
- Erstellung Kopie: 0,70 Euro pro Kopie
Bereich
Letzte Aktualisierung: 08.06.2022
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