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Beurkundung von Sterbefällen

Die Beurkundung erfolgt beim Standesamt des Ereignis- bzw. in diesem Fall Sterbeortes. Aktueller Hinweis: Persönliche Vorsprache im Standesamt Rösrath ist derzeit nur nach Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail möglich.

Formulare

Gebühren

Ausstellung von Sterbeurkunden:

1. Urkunde      10,- €

jede weitere      5,- €

Zahlungsart
bar / Überweisung / EC-Cash

Bereich


Letzte Aktualisierung: 12.07.2024
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