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Gaststättenerlaubnis

Erlaubnis zum Betrieb einer Schankwirtschaft

Der Betrieb einer Gaststätte, in der alkoholische Getränke ausgeschenkt werden, ist erlaubnispflichtig und muss gemäß § 14 Gewerbeordnung angezeigt werden.

 
Gaststättenbetriebe, in denen kein Alkohol ausgeschenkt wird, sind lediglich gemäß § 14 Gewerbeordnung anzuzeigen.

Unterlagen

Eine persönliche Vorsprache für eine betriebsbezogene Beratung wird empfohlen, da in Einzelfällen noch zusätzliche Unterlagen erforderlich sein können.

Formulare

Bereich


Letzte Aktualisierung: 09.04.2024
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