Ehrung verdienter Bürgerinnen und Bürger
Für die Bearbeitung von Anregungen zur Ehrung verdienter Bürgerinnen und Bürger und zur Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ist die Kreisverwaltung zuständig.
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Letzte Aktualisierung: 12.03.2019
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