Die Änderung der Nutzung ist baugenehmigungspflichtig und bei der Bauaufsicht zu beantragen.
Beispiele zur Nutzungsänderung sind: ungenutzten Dachraum in Wohnraum ändern, eine Wohnung in ein Büro, einen Lebensmittelladen in eine Gaststätte, einen Blumenladen in ein Möbelgeschäft und so weiter.
Im Genehmigungsverfahren werden u.a. der bauliche Brandschutz, die Rettungswege und der Nachweis der Stellplätze überprüft.
Sind mit der Nutzungsänderung keine baulichen Änderungen verbunden, so werden keine besonderen Anforderungen gestellt. Andernfalls ist ein/e bauvorlageberechtigte/r Entwurfsverfasser/in mit der Antragsstellung zu beauftragen.
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Letzte Aktualisierung: 21.11.2024
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