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Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für das Sozialgericht Köln

Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für das Sozialgericht Köln

Die Stadt Rösrath sucht interessierte Bürgerinnen und Bürger für die Wahl zur ehrenamtlichen Richterin / zum ehrenamtlichen Richter für die Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes für das Sozialgericht Köln.

Die Amtszeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Sozialgericht  Köln endet am 31.12.2024.

Im Jahr 2024 ist daher eine Neuwahl für die Wahlperiode 01.01.2025 - 31.12.2029 vorzunehmen.

Für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter haben gemäß § 14 Abs. 4 Sozialgerichtsgesetz (SGG) die Kreise und kreisfreien Städte eine Vorschlagsliste aufzustellen. Bei der Erstellung der Vorschlagsliste werden wie gewohnt die Kommunen des Rheinisch-Bergischen Kreises beteiligt.

Bewerben können sich deutsche Staatsangehörige, die in Rösrath wohnen und am 01.01.2025 das 25. Lebensjahr vollendet haben.

Ausschließungs- und Hinderungsgründe für einen Vorschlag können dem Hinweisblatt entnommen werden:

Hinweisblatt - Ausschließungs- und Hinderungsgründe (PDF-Datei)

Interessierte Bürgerinnen und Bürger melden sich bitte bis zum 29.07.2024 bei der Stadt Rösrath, Fachbereich 7- Soziales, Telefon: 02205 802 700 oder petra.dickopf@roesrath.de

Bewerbungsformular (PDF-Datei)

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